guten tag miteinander
ich habe eine frage..mein freund ist in der ausbildung als stuckateur im dritten lehrjahr...er ist leider einmal durchgefallen und macht das jahr nochmal nach...soweit so gut...jetzt musste er einen neuen vertrag unterschreiben das er den gehalt vom zweiten lehrjahr weiter bekommt bis auf ungwissner zeit...ist das so rechtens??
lg jassy
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ausbildungsvergütung kürzen
1. August 2013
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Frage vom 1. August 2013 | 09:22
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
ausbildungsvergütung kürzen
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#1
Antwort vom 1. August 2013 | 10:13
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Soweit ich mich auskenne, muss dein Freund keinen neuen Vertrag machen:
http://www.azubi-azubine.de/pruefungen/index.html#Nichtbestehen der Abschlussprüfung
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