Hallo
Ich habe eine Frage, leider konnte ich bisher nichts darüber finden. Ich arbeite für einen ausländischen Arbeitgeber, bin aber nach deutschem Recht angestellt. Gerade befinde ich mich in Elternzeit und möchte Teilzeit beantragen. In Deutschland haben wir weniger als 15 Mitarbeiter, aber weltweit sind wir über 300. Gerne würde ich wissen, wie die Rechtsprechung / Auslegung hier ist. Kommt es darauf an, wie viele Arbeitnehmer der Arbeitgeber insgesamt gibt oder wie viele in Deutschland beschäftigt sind? und gibt es irgendwo eine seriöse Seite, wo ich das nachlesen kann, bzw. dem Arbeitgeber vorlegen kann?
Vielen Daaank
ausländischer Arbeitgeber - Teilzeit beantragen
6. September 2023
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Frage vom 6. September 2023 | 14:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
ausländischer Arbeitgeber - Teilzeit beantragen
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#1
Antwort vom 6. September 2023 | 14:43
Von
Status: Weiser (16800 Beiträge, 6286x hilfreich)
Wenn es 1 Konzern ist mit Niederlassungen in verschiedenen Ländern, dürfte die Gesamtzahl gelten.
Handelt es sich um Mutter und Tochter-Niederlassungen, käme es wohl auf das Rechtsverhältnis untereinander an.
Du wirst es vmtl. am ehesten erfahren, indem du frohgemut einen Antrag stellst auf Teilzeit.
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