Hallo,
ich möchte nocheinmal eine zweite Ausbildung in einem anderen Bereich machen (bin bis jetzt in der Tiermedizin) habe im Juli meine Ausbildung abgeschlossen und bereits einen Vertrag ab September für ein Jahr unterschreiben da ich nächstes Jahr nochmal eine Ausbildung als Industreikauffrau machen wollte. Jetzt ergibt sich aber evlt. die Möglichkeit, dass ich dieses Jahr im September schon eine solche Ausbildung beginnen könnte, ich habe aber eben den anderen Vertrag schon unterschrieben.
Könnte ich diesen Vertrag denn mit einer außerordentlichen Kündigung auflösen?
Bitte bald antworten, Danke!
außerordentliche Kündigung wg. 2. Ausbildung
5. August 2009
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Frage vom 5. August 2009 | 06:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
außerordentliche Kündigung wg. 2. Ausbildung
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#1
Antwort vom 5. August 2009 | 09:20
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2470x hilfreich)
Keine Lust mehr zu haben ist kein "außerordentlicher" Kündigungsgrund. Am einfachsten klärt das ein Gespräch, jedoch würde ich mir eher eine andere Geschichte überlegen warum ich nicht will. Und gleich ankündigen eh in der ersten Woche der Probezeit zu gehen.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
#2
Antwort vom 5. August 2009 | 10:59
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17086x hilfreich)
quote:
Und gleich ankündigen eh in der ersten Woche der Probezeit zu gehen.
Wenn bei einem befristeten Vertrag weder eine Probezeit noch eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde, dann kann man auch nicht in der ersten Woche gehen.
Sollte der Arbeitsvertrag jedoch kündbar sein, dann frage ich mich, wo das Problem liegt.
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#3
Antwort vom 5. August 2009 | 11:15
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2470x hilfreich)
Lieber Chef,
ich bin schwanger, welch ein Glück, wollen Sie mich überhaupt.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
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