Guten Morgen zusammen,
mich beschäftigt folgende Frage: Im Falle eines unbefristeten Angestelltenverhältnisses mit einer Kündigungsfrsit von 2 Monaten zum Monatsende, ist es berechtigt aus gesundheitlichen/psychischen Gründen (Krankenschein, Attest vorhanden) eine außerordentliche Kündigung auszusprechen? Oder besteht Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag? Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind in diesem Fall nebensächlich, hier geht es vorrangig darum schnellstmögl. aus einem bestehenden Arbeitsvertrag heraus zu kommen.
Ich bedanke mich im voraus und wünsche noch einen schönen Tag.
Shoe
außerordentliche Kündigung wg. Gesundheit
13. Oktober 2010
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Frage vom 13. Oktober 2010 | 10:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
außerordentliche Kündigung wg. Gesundheit
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2010 | 12:44
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 3782x hilfreich)
Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag hat man nicht. Der kann nur dann zustande kommen, wenn beide Parteien sich einig sind.
Die Kündigungsfrist ist einzuhalten. Wenn der AN nicht mehr arbeitsfähig ist, dann wird ein Arzt das Attest bzw. Krankschreibung ausstellen, der AN bleibt zu Hause, u. U. bis die Kündigung wirksam ist.
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#2
Antwort vom 13. Oktober 2010 | 13:14
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8075x hilfreich)
Die eigene Erkrankung ist kein Grund für eine ausserordentliche Kündigung.
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#3
Antwort vom 13. Oktober 2010 | 13:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
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