folgender Problemfall
Ein Beschäftigungsverhältnis besteht seit 5 1/2 Jahren. Es sind die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart. In diesen 5 Jahren entwickelt sich neben dem Arbeitsverhältnis ein privates Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dies soweit, dass es zu einem freundschaftlichen Verhältnis kommt.
Im Rahmen dieses privaten Verhältnisses, das Arbeitsverhältnis komplett außen vor gelassen, bricht der Arbeitnehmer das freundschaftliche Vertrauen der Arbeitgeberin. Diese kündigt daraufhin außerordentlich mit einer Frist von 2 Wochen.
Ist das zulässig?
Immerhin hatte der Vertrauensbruch nichts mit dem Arbeitsverhältnis an sich zu tun, sondern fand auf privater Ebene statt.
Hat jemand hier Hilfe dazu?
-----------------
""
außerordtl. Kündigung bei privatem Vertrauensbruch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Diese kündigt daraufhin außerordentlich mit einer Frist von 2 Wochen.
Das ist jetzt für mich unverständlich.
Entweder man hält die vereinbarte Kündigungsfrist ein oder man kündigt außerordentlich. Letzteres heißt aber eigentlich fristlos. Da der Gesetzgeber sowohl AG als auch AN die Möglichkeit geben will, in Situationen, wo es unzumutbar ist auch nur noch einen Tag zusammen zu arbeiten, sich schnell voneinander zu trennen. Insofern fragt man sich, warum im obigen Fall 2 Wochen Kü.frist zumutbar sein sollen, aber nicht die vermutlich längere reguläre Kü.frist.
Die Arbeitgeberin hat in ihrer Kündigung von einer außerordentlichen Kündigung gesprochen.. "zum nächst möglichen Termin". Das waren dann - nach Gehaltszettel - 2 Wochen. Wie sie auf die zwei Wochen kommt, ist eben ein Rätsel. Laut Vertrag gelten die normalen Kündigungsfristen und fristlos bleibt eigentlich fristlos.
Meine Frage bezieht sich auch weniger auf die Frist, sondern eher darauf, inwieweit ein persönlicher Vertrauensbruch dazu führen kann, dass das berufliche Verhältnis gekündigt wird. Ich weiß nicht, ob man hier Privatleben und Berufsleben voneinander trennen muss.
Es geht weder um Diebstahl, irgendeinen Angriff (verbal oder tätlich) oder Beleidigungen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Mal angenommen, es handelt sich um einen Betrieb mit weniger als 10 Mitarbeitern: Dann kann die Arbeitgeberin kündigen innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen und der Arbeitnehmer hat nur in Ausnahmefällen eine Chance sich zu wehren.
Bei mehr als 10 Mitarbeitern:
Siehe Kündigungsschutzgesetz
... Es kommt mal wieder darauf an. Angenommen, der AN beginnt mit der Frau des AG ein Verhältnnis - das wäre wohl ein Vertrauensbruch, der die Zusammenarbeit von jetzt auf gleich infrage stellen dürfte. Und bei einer kleinen Firma, könnte ich mir vorstellen, würde auch ein Arbeitsrichter wohl die Vertrauensbasis als grundlegend beschädigt ansehen. Da kann Privates durchaus in den Arbeitsbereich hineinwirken Wenn er mit der Tochter was anfinge, dürfte sich das schon wieder anders darstellen. Aber abstrakt lässt sich deine Frage nicht beantworten.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
22 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten