Arbeite seit 15. April in der Gastronomie. Einstellungsgespräch erfolgte mit der Abmachung 750,00€ Brutto für 80 Std. im Mon. Nach mehrmaligen auffordern den Arbeitsvertrag auszustellen erfolgten keine taten. Da mittlerweile auch Überstunden angefallen sind und ich bat diese mir auszuzahlen ( ca.400€) bekam ich die fristlose Kündigung. Welche Möglichkeiten habe ich dieses Geld einzuklagen?
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auszahlung von überstunden
23. Mai 2011
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Frage vom 23. Mai 2011 | 17:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
auszahlung von überstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 23. Mai 2011 | 17:45
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2533x hilfreich)
Gegen die fristlose Kündigung sollten Sie unbedingt vorgehen. Haben Sie die Kündigung schriftlich erhalten? Wurde im AV eine Probezeit vereinbart?
quote:
. Welche Möglichkeiten habe ich dieses Geld einzuklagen?
Wenn Sie die Überstunden nachweisen können, dann empfiehlt sich eine Lohnklage beim Arbeitsgericht. Zusätzlich würde ich den Lohn für die nicht gewährte Kündigungsfrist einklagen.
#2
Antwort vom 23. Mai 2011 | 22:46
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8075x hilfreich)
Wenn Sie sich jetzt arbeitslos melden müssen oder gemeldet haben, dann ist eine Klage gegen die fristlose Kündigung sogar zwingend erforderlich. Sonst wird das Alg gesperrt.
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