außerordentliche Kündigung der Zeitarbeit

15. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Holger82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
außerordentliche Kündigung der Zeitarbeit

Hallo zusammen,

da ich von meiner Zeitarbeitsfirma übers Ohr gehauen werden soll. siehe Beitrag: http://www.123recht.net/umgruppierung-Entgelttabelle-__f237872.html

überlege ich ob dies ein außerordentliche Kündigungsgrund für mich ist?
Ich habe jetzt schon ein Angebot von der Firma an der ich entliehen bin.

Nun die Frage:
Kann ich mit diesem Grund, meinen Vertrag fristlos kündigen und dann gleich meinen neuen festen Vertrag unterschreiben?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

deine frage ist so leicht nicht zu beantworten, wegen der behauptung, du seist 'übers ohr gehauen worden'. wenn das heißt, dass die vertragsgrundlage entfallen ist, kann die 'fristlose' richtig sein. wenn es aber nur bedeutet, dass dein vertrag anders lautet als die liste, die zu angibst, dann eher nicht.
eigentlich eine frage für rechtsberatung.

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