bat - öffentlicher dienst - gmbh

21. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
flycry
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
bat - öffentlicher dienst - gmbh

Hallo,
ich hatte neulich eine interessante frage: es geht dabei um eine gemeinnützige gmbh. in welchem arbeitsverhältnis können dort leute angestellt werden? auch nach BAT? dies würde dann ja automatisch heissen, dass es sich um öffentlichen dienst handelt, oder nicht?
aber eine gmbh ist doch eine privatrechtliche institution- egal ob nun gemeinnützig oder nicht..? oder hängt dass vom gesellschafter ab?!?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

aus der tatsache, dass jemand bat anwendet folgt nicht, dass es öD sein muss. es heißt nur, dass er das regelwerk anwendet. die gmbh kann auch den tv des bäckerhandwerks übernehmen oder sich daran anlehnen, wenn es denn taugt. es ist also sinnvoll, in derselben branche zu suchen, weil dort vmtl. die zu lösenden fragen und probleme ähnlicher sein dürften als in anderen branchen und mit deren tv.

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#2
 Von 
Virenbefall
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

Wenn eine gGmbH gemacht wird dann wollen diese meistens aus den BAT KRK etc. Verträgen raus.

Sowas hat z.B. die AWO Karlsruhe gemacht. Jetzt werden Verträge gemacht, die unter aller Sau sind und so nie durch die Verdi befürwortet worden wären.

Früher AWO KA eV. jetzt AWO KA gGmbH.....keine Einmischung mehr von Verdi und Co. Weihnachtsgeld kann jetzt einfach gestrichen werden und wenn dann noch der BR von "Führungskräften" infiltriert wird ist alles zu spät.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber in keinem Arbeitgeberverband ist, kann er zahlen, was er will. Und das ist im sozialen Bereich erbärmlich wenig, da sind die GmbHs wirklich führend. Einer Bekannten wurde ein Vollzeitjob angeboten, wo sie sage und schreibe 1200,-€ weniger verdienen würde als ich. Gleiche Qualifikation, gleiches Alter....

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#4
 Von 
flycry
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

achso ist das...
aber meine frage ist dann noch:
kann es sich dann trotzdem um den öffentlichen dienst handeln? oder nicht?
ich verstehe da den grenzverlauf nicht...
bei bat handelt es sich doch eigentlich um den tarifvertrag für den öffentlichen dienst - den kann jeder anwenden, oder wie ist das?

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Siehe -> http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_Dienst

Die Geltung dieser Tarifverträge kann man auch per Arbeitsvertrag vereinbaren (Entweder ganz oder auch teilweise - z.B. nur Bezahlung nach BAT). Also muss nicht zwangsläufig eine Firma, die diese TV vertraglich vereinbart auch öff. Dienst sein.

Auf der anderen Seite geht der Trend dahin, dass outgesourct wird. Dann werden eben die Reinigungsarbeiten in einem Krankenhaus des ÖD 'ausgegliedert' und an ne Reinigungsfirma übergeben ... und die Mitarbeiter sind dann halt nicht mehr ÖD.

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#6
 Von 
flycry
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ajah, danke euch für die Antworten.
Also, hab ich das so richtig verstanden:
wenn es sich bei der gGmbH um eine Stiftung/Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, sind auch die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst beschäftigt, oder etwa nicht?
Mit anderen Worten: es schliesst sich also nicht aus: eine gGmbH kann auch, muss aber nicht öffentlich-rechtlich sein?

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#7
 Von 
flycry
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

*schieb* :)

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