befristet Aushilfsverträge über 4 Jahre!

26. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Alex76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
befristet Aushilfsverträge über 4 Jahre!

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage bzw. Problem:

ich bin seit 19. Januar 2000 als Aushilfskraft beschäftigt. Nach drei Monaten wurde dieser Vertrag für ein Jahr verlängert (1. April 2000 - 31. März 2001). Danach erhielt ich eine Verlängerung um 9 Monate (1. April 2001 - 31. Dezember 2001). Danach wieder eine Verlängerung um ein Jahr (1. Januar 2002 - 31. Dezember 2002). Danach eine Verlängerung um sechs Monate (1. Januar 2003 - 30. Juni 2003). Danach abermals eine Verlängerung um sechs Monate (01. Juli 2003 - 31. Dezember 2003). Also durchweg fast 4 Jahre.

Während der gesamten Zeit war ich Student und bei jedem Vertrag wird explizit der Zeitraum genannt und dass ich als studentische Aushilfe in einem bestimmten Bereich (immer derselbe) des Unternehmens beschäftigt werde. Zudem stand und steht jedesmal drin, dass alle weiteren Bedingungen des Vertrages vom 19. Januar 2000 bestehen bleiben und dass eine Kündigung von beiden Seiten täglich ausgesprochen werden darf.
Als Schlusssatz kommt dann immer, dass ich durch meine Unterschrift mein Einverständnis mit diesen VertragsÄNDERUNGEN bestätigen soll.

Soweit die Fakten.
Kann mir jemand die Rechtslage zum 31. Dezember 2003 erklären? Ich gehe zwar davon aus, dass ich wieder einen befristeten Vertrag für sechs Monate erhalte, aber man weiss ja nie. :-)

Vielen Dank schonmal

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3 Antworten
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#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Alex,

seit dem 1.1.01 gibt es ein Gesetz zur Teilzeitbeschäftigung (oder so ähnlich). Darin steht, daß eine zeitliche Befristung ohne sachlichen Grund (z. B. Arbeit für ein bestimmtes Projekt, Doktorandenvertrag, Schwangerschaftsvertretung etc.) nur bis zu zwei Jahren gültig ist. Diese sachliche Begründung muß aber im Arbeitsvertrag genannt sein.
Weiterhin steht da, daß der leztzte geschlossene Vertrag (also die leztzte Verlängerung) in jedem Fall eingehalten werden muß. Also können Sie Dich höchstens mit Ablauf des leztzten Vertrages unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist entlassen.

Inwieweit diese Klausel gültig ist, daß die Kündigung von beiden Seiten täglich ausgesprochen werden darf, weiß ich nicht, ich glaube aber, daß Du, wenn Du in einem Betrieb mit mehr als 5 (oder 10?) Beschäftigen arbeitest, auch einen gesetzlichen Kündigungsschutz hast.

Ich hatte denselben Fall, in der Firma wollten sie mich nach über 4 Jahren Zeitvertrag einfach von heute auf mogen vor die Tür setzten, wenn es bei Dir hart auf hart kommt, lohnt sich der Gang zu einem Anwalt in jedem Fall.
Aber besser ist es, wenn es gar nicht so weit kommt, also besser nichts sagen und den Betrieb den Vertrag einfach immer verlängern lassen.

Gruß

Line

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#2
 Von 
Alex76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Line,

danke für die schnelle Antwort. Ich werde sicherlich nichts sagen und weiter verlängern lassen.

Aber wie sieht es denn aus, wenn sie wirklich sagen, dass es am 31. Dezemeber vorbei ist? Ist denn die momentane Befristung noch rechtswirksam oder befinde ich mich bereits automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis? Egal, ob sie jetzt weiter befristen oder nicht.

danke

Alex

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hi Alex,

schau mal unter dem Link unten nach, da ist das Gesetz für Teilzeit- und befristete Beschäftigung. In §14 ist die Zulässigkeit der Befristung geregelt und in §16 steht ausdrücklich, daß -wenn die Befristung nicht zulässig ist- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.

http://www.mh-hannover.de/einrichtungen/persrat/downloads/tzbfg.pdf

Falls sie Dich Ende des Jahres los werden wollen, müssen sie Dir ganz normal kündigen. In so einem Fall kann sich der Gang zum Anwalt lohnen; mich wollte mein Arbeitgeber noch ziemlich über den Tisch ziehen und hat mir irgenwas von einer angeblich bestehenden rechtlichen Lage erzählt, was aber glatt gelogen war.

Eine Rechtsschutzversicherung ist in so einem Fall wirklich anzuraten, da erstmal jede Partei seine Kosten selber tragen muß, da tut es echt gut, wenn man weiß, daß man nur die Selbstbeteiligung tragen muß.

Naja, aber wenn Dein Betrieb schlau ist, lassen sie es nicht so weit kommen, billigere Arbeitskräfte als Studenten sind nun mal kaum zu bekommen.

Viel Glück

Line

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