befristet berufsunfähig

1. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
lilli patz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
befristet berufsunfähig

Schönen guten Tag!
Ich würde mich gerne erkundigen, welche Möglichkieten es in meinem Fall gibt:
ich habe eine neue Arbeit in einem Anstellungsverhältnis begonnen. Nach einem ersten Probetag habe ich den Arbeitsvertrag unterzeichnet und mir kurz danach mein Knie schwer verletzt. Seit 4 Wochen bin ich angestellt, über die Arbeitstelle versichert, aber konnte noch kein einziges Mal arbeiten. Die Verletzung wurde nicht durch einen Unfall herbeigeführt, es bedarf noch weiterer ärztlicher Abklärung, niemand weiß so recht, was es ist. Bisher hat mich der behandelnde Arzt von Woche zu Woche krankgeschrieben, aber es tritt keine Besserung ein. Für die Arbeit muss mein Knie 100% belastbar und einsatzfähig sein. Wie lange kann ich noch krankgeschrieben werden? Ab wann ist es eine zumindest befistete Berufsunfähigkeit? Im Arbeitsvertrag steht, dass in dem letzt genannten Falle das Arbeitsverhältnis ruht und die geleisteten Zahlungen des Arbeitgebers von mir in der Zwischenzeit übernommen werden müssen. Mit wieviel Geld müsste ich ungefähr rechnen? Ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort freuen. Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Eigentlich wird man im ersten Monat nach Arbeitsaufnahme von der Krankenkasse finanziert. Nicht vom Arbeitgeber.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Sie lassen viele wichtige Details weg. Das macht es schwer, zu einer Einschätzung zu kommen.

Für das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit müssen die typischen Merkmale einer Berufskrankheit vorliegen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um einen erlernten und ausgeübten Beruf handelt. Beispiel: Verschlissene Knie beim Fliesenleger, verschlissene Bandscheiben beim Forstwirt, Staublunge beim Bergarbeiter. Es muss also ein Zusammenhang zwischen (erlerntem) Beruf und körperlichem Schaden bestehen. Das weis ich in diesem Fall an dieser Stelle nicht.

Demgegenüber kommt noch eine Erwerbsunfähigkeit in Betracht. Für die Anerkennung einer Erwerbsunfähigkeit liegt die Latte sehr hoch. Sie dürften nirgens mehr arbeitsfähig sein. Z. B. auch nicht mehr in einer sitzenden Position als Portier, Kassierer o. ä.. Es kommt bei der Beurteilung einer Erwerbsunfähigkeit nicht darauf an, ob der Arbeitsmarkt Stellen für eine noch mögliche Tätigkeit zur Verfügung stellt.

Wenn Ihr Schaden sich als irreperabel herausstellt, sollten Sie zunächst einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Ich rate Ihnen auch, dem Verband des VdK beizutreten. Als Mitglied erhalten Sie dort rechtliche Hilfe und Unterstützung bei Antragstellungen in Ihrer Angelgenheit.

Mit freundlichem Gruß




Signatur:

Blaki

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lilli patz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Mit Hilfe Ihrer guten Ausführung sind Erwerbs/ Berufsunfähigkeit wohl nicht mein Problem. Nun wäre meine konkrete Frage: wie lange kann ich mich von Woche zu Woche im äußersten Notfall krankschreiben lassen kann?
Ich mag meine neue Arbeitstelle sehr gerne und ich weiß, dass es sehr unangenehm für alle im Team ist, inklusive mir, wenn sich niemand darauf einstellen kann, wann ich zurückkomme. Sollte ich versuchen eine Krankschrift für einen längeren Zeitraum zu bekommen? Oder wird das wöchentlich auch über einen so langen Zeitraum (es werden jetzt dann 5 Wochen und dann wahrscheinlich noch mehr....) gemacht? Wie lange kann der Arzt meinen Krankenstand rein rechtlich von Woche zu Woche verlängern?
mit freundlichem Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der Arzt wird Ihnen so lange eine Arbeitsunfähigkeit attestieren wie diese besteht. Allerdings werden Sie dann vermutlich auch irgendwann innerhalb der ersten 6 Monate eine Kündigung von Ihrem AG erhalten. Was kann er schließlich mit einem AN anfangen, der dauerhaft erkrankt ist und von dem er noch keine Arbeitsleistung sehen konnte.

0x Hilfreiche Antwort

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