befristet zu unbefristet

30. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
_Peter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
befristet zu unbefristet

Guten Tag!

ich habe 2 Jahre mit (2) befristete Verträge gearbeitet und dann bekam ich den unbefristeten Vertrag.
Es gab keine Pausen dazwischen. Ich habe kontinuierlich gearbeitet.

Jetzt bekomme ich einen neuen Vertrag und da steht daß die Zeiten vor diesem neuem Vertrag angerechnet werden, aber da steht das Datum von meinem unbefristeten Vertrag (also die 2 "befristete" Jahren gar nicht drin).

Vor allem bezuglich Entlassungen sind diese 2 Jahren wichtig.

Sollte in meinem ersten unbefristeten Vertrag nicht stehen dass die "befristete" 2 jahren angerechnet werden:
habe ich sie verloren?

Vielen Dank!
Grüsse

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sylvi
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 5x hilfreich)

Was sagt denn dein 1. unbefristeter Arbeitsvertrag aus ? Ab wann zählte da die Betriebszugehörigkeit ?

Angenommen du hast am 01.01.2004 den unbefristeten unterschrieben und darin steht das auch ab da die Betriebszugehörigkeit besteht, dann hast du es anerkannt. Logischerweise kann der Folgevertrag nichts anderes hergeben.

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#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Wenn es Dir um Entlassung und Anspruch auf Arbeitslosengeld geht, dann brauchst Du keine Sorge haben. Egal was in dem jetzigen Vertrag steht; die befristete Zeit muß Dir ganz normal mit angerechnet werden.
Wenn es um die Höhe der Abfindung im Kündigungsfall geht, dann dürfte dort die Zeit der befristeten Arbeit nicht mitreinspielen.

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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