Hallo,
ich hab da mal eine Frage zum obigen Thema. Derzeit bin ich noch bis 7/18 in Elternzeit ( diese ist dann mit Zwillingen (5 Jahre) vollausgeschöpft.) Ich bin Teilzeit während der Elternzeit beschäftigt und habe hierzu einen befristeten Vertrag bis Mitte März diesen Jahres gemacht, da ich ggf. erhöhen wollte. Nun befinde ich mich seit diesem Monat im Beschäftigungsverbot. Kann ich nun meine Elternzeit vorzeitig beenden um meine Vollzeitvertrag wieder in Kraft zusetzen. Vermutlich benötige ich hierzu das Einverständnis vom AG, oder? Wenn ich nichts veranlasse bin ich doch ab März ohne Gehalt, oder? Da der Teilzeitvertrag zu Ende geht.
Bin etwas ratlos- hat mir jemand einen Tipp was ich tun kann damit ich nicht ohne Gehalt da stehe?
Danke euch,
Mfg,
Sole1981
befristete Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit / nun im Beschäftigungsverbot
17. Februar 2018
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Frage vom 17. Februar 2018 | 14:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
befristete Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit / nun im Beschäftigungsverbot
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