befristeten Arbeitsvertrag mit Schwerbehindertenausweis

23. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb515954-26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
befristeten Arbeitsvertrag mit Schwerbehindertenausweis

Ich habe einen Schwerbehindertenausweis und dies auch dem Unternehmen beim Einstellungsgespräch mitgeteilt. 09/2015 wurde ich in diesem Unternehmen mit einem befristeten Vertrag eingestellt. Seit dem gab es immer wieder befristete Verlängerungen und jetzt folgt die erneute befristete Verlängerung. Gibt es eine andere Reglung durch die Schwerbehinderung? Habe ich eventuell damit eine Möglichkeit nach 3 1/2 Jahren im selben Unternehmen für einen unbefristeten Vertrag?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Es kommt darauf an, auf welcher Grundlage die Befristung erfolgt ist. Nach dreieinhalb Jahren ist die wahrscheinlichste Ursache, dass du Befristungen mit Sachgrund bekommen hast. Die können eine ganze Weile fortgesetzt werden. Eine weitere Möglichkeit könnte sein, dass es sich bei dem Unternehmen um ein sogenanntes Start-up-Unternehmen handelt, das bis zu vier Jahre Befristungen nach dem Kalender vereinbaren kann.
Wie immer es auch sei, dein Behindertenausweis hilft dir jedenfalls nicht, aus der Serie von Befristungen herauszukommen. Wenn, dann müsste an der Befristung selbst etwas zu bemängeln sein, so dass sie nicht rechtmäßig wäre.

-- Editiert von blaubär+ am 23.05.2019 22:35

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Gibt es eine andere Reglung durch die Schwerbehinderung?

Nein.
Für Befristungen gibt es keine Sonderregeln für Schwerbehinderte.
Wenn die Befristungen ordnungsgemäß begründet sind, sind auch Kettenbefristungen zulässig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Im unwahrscheinlichen Falle ergeben sich diesbezügliche Rechte aus einer ggf. abgeschlossenen Inklusionsvereinbarung. Sofern vorhanden, sollte insoweit Kontakt mit der Schwerbehindertenvertretung des Betriebes aufgenommen werden.

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