befristeten Vertrag kündigen

12. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb443471-8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
befristeten Vertrag kündigen

Kennt sich jemand mit Arbeitsverträgen aus und weiß, ob dieser Arbeitsvertrag die Möglichkeit hat einen befristeten Arbeitsvertrag nach der Probezeit zu kündigen mit einer ordentlichen Kündigung?

Normal sind solche Verträge ja nicht kündbar außer Fristlos.

http://www.fotos-hochladen.net/uploads/1lt43dg60ar.jpg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Dem scheint erstmal so. Aber es gibt ja massig Gründe, weshalb so ein Vertrag dann doch nicht gilt, was stimmt denn nicht? Wurde was versprochen, was nicht gehalten wurde, ist es ein Bauchgefühl oder waas?

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von fb443471-8):

Normal sind solche Verträge ja nicht kündbar außer Fristlos.
http://www.fotos-hochladen.net/uploads/1lt43dg60ar.jpg


Was heist schon normal? Zwar sind befristete Verträge lt. TzBfG nur ordentlich kündbar, wenn das im Vertrag vereinbart ist, dies ist jedoch bei den allermeisten befristeten Verträgen der Fall. So auch völlig unzweifelhaft bei diesem. Viel mehr Hinweise zur ordentlichen Kündbarkeit eines befr. Vertrages kann man gar nicht in das Schriftstück aufnehmen.

"2. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

5. Eine verspätet zugegangene Kündigung, gilt als...
6. Erweist sich die fristlose Kündigung als unwirksam, so gilt sie als fristgemässe Kündigung...
"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb443471-8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

So eindeutig scheint das nicht zu sein, da in dem Vertrag nicht spezifisch darauf hingewiesen wurde dass sich die Kündigungsfristen für nach der Probezeit beziehen.

Hier eine Diskussion zu genau diesen Vertrag und so einig scheint man sich nicht zu sein :

http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=6&t=269283

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