befristeter Arbeitsvertrag Arbeitnehmer kündigen?

9. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb365881-100
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
befristeter Arbeitsvertrag Arbeitnehmer kündigen?

Ich habe einen auf 12 Monaten befristeten Arbeitsvertrag . Dieser läuft bis zum 30.11.2013.

In dem Arbeitsvertrag steht im Abschnitt Kündigung:

"...kann beiderseits während der Laufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Soweit gesetzlich längere Kündigungsfristen gelten, gelten sie für beide Seiten".

Bedeutet dies, dass ich als Arbeitnehmer zum Monatsende kündigen kann und dann aus dem befristeten Vertrag ohne Probleme raus bin?

Danke für die Hilfe schon mal.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
EinSatzgenügt
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 18x hilfreich)

Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende heißt : du musst die Kündigung mindestens 1 Monat plus 1 Tag vor dem nächsten Monatsende, zu dem du kündigen willst, abgeben

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""Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst." (Adelbert von Chamisso)
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#2
 Von 
fb365881-100
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dachte ich mir auch so.

Hatte nachgefragt, weil ich gelesen habe das man aus befristeten Arbeitsverträgen vor Ablauf der Frist sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer nur schwer rauskommt.

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#3
 Von 
EinSatzgenügt
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 18x hilfreich)

es muß bei befristeten Verträgen ausdrücklich eine Kündigungsmöglichkeit vor Befristungsende vereinbart sein, sonst kann man nicht kündigen (außer fristlos aus wichtigem Grund)

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""Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst." (Adelbert von Chamisso)
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#4
 Von 
fb365881-100
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"es muß bei befristeten Verträgen ausdrücklich eine Kündigungsmöglichkeit vor Befristungsende vereinbart sein, sonst kann man nicht kündigen (außer fristlos aus wichtigem Grund)"

Da dies in meinem Arbeitsvertrag drin steht kann ich wohl davon ausgehen das ich diese Möglichkeit habe, oder?

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#5
 Von 
EinSatzgenügt
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 18x hilfreich)

wenn eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist, hat man natürlich auch das Recht, davon Gebrauch zu machen

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""Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst." (Adelbert von Chamisso)
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