befristeter Arbeitsvertrag - Kann man diese Bestimmung irgendwie umgehen?

27. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Eri
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
befristeter Arbeitsvertrag - Kann man diese Bestimmung irgendwie umgehen?

Ich habe einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag der bald abläuft.
Der Chef möchte diesen nicht verlängern, weil ich dann einen Anspruch auf eine Festeinstellung erheben könnte.
Ich möchte diesen Anspruch gar nicht haben, da dies für mich nur eine Aushilfstätigkeit ist, bis ich mit dem Studium fertig bin.
Kann man diese Bestimmung irgendwie umgehen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2330x hilfreich)

Ist der Vertrag befristet wegen dem Studentenstatus?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eri
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es handelt sich um einen einfachen
zeitbefristeten Arbeitsvertrag und ist nicht an einen bestimmten Grund oder Zweck gebunden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2330x hilfreich)

Nö, man kann die gesetzlichen Bestimmungen nicht einfach per Einzelvertrag 'aushebeln'

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Die Zeitdauer von 2 Jahren gilt nur für befristete Verträge ohne Sachgrund.

Mit Sachgrund kann auch länger als 2 Jahre befristet werden. Die Aufnahme eines Studiums durch den AN ist ein zulässiger Sachgrund (§ 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG ).

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