Ich habe einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag der bald abläuft.
Der Chef möchte diesen nicht verlängern, weil ich dann einen Anspruch auf eine Festeinstellung erheben könnte.
Ich möchte diesen Anspruch gar nicht haben, da dies für mich nur eine Aushilfstätigkeit ist, bis ich mit dem Studium fertig bin.
Kann man diese Bestimmung irgendwie umgehen?
befristeter Arbeitsvertrag - Kann man diese Bestimmung irgendwie umgehen?
27. Mai 2007
Thema abonnieren
Frage vom 27. Mai 2007 | 17:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
befristeter Arbeitsvertrag - Kann man diese Bestimmung irgendwie umgehen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Mai 2007 | 17:51
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2330x hilfreich)
Ist der Vertrag befristet wegen dem Studentenstatus?
#2
Antwort vom 27. Mai 2007 | 19:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, es handelt sich um einen einfachen
zeitbefristeten Arbeitsvertrag und ist nicht an einen bestimmten Grund oder Zweck gebunden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. Mai 2007 | 19:33
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2330x hilfreich)
Nö, man kann die gesetzlichen Bestimmungen nicht einfach per Einzelvertrag 'aushebeln'
#4
Antwort vom 27. Mai 2007 | 21:46
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17086x hilfreich)
Die Zeitdauer von 2 Jahren gilt nur für befristete Verträge ohne Sachgrund.
Mit Sachgrund kann auch länger als 2 Jahre befristet werden. Die Aufnahme eines Studiums durch den AN ist ein zulässiger Sachgrund (§ 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG
).
Und jetzt?
Schon
277.859
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
19 Antworten