Sehr geehrter Leser,
ich hoffe ich finde bei Ihnen eine Anwort auf meine Frage. Folgender Sachstand hat sich ergeben.
Ich bin seit über einem Jahr in einem UN beschäftigt und habe momentan noch einen befristeten Vertrag bis März 2008. Dieser wird aber definitiv ab März in einen unbefristeten umgewandelt. Nun ist es so, dass ich in der 5 Woche schwanger bin, jedoch erst vor kurzem befördert worden bin und eine sehr gute Stelle inne habe welche ich nach der Schwangerschaft fortführen will. Nun die Frage, ob ich meinem AG SOFORT sagen muss, dass ich schwanger bin oder aber den unbefristeten abwarten kann?
Bei uns ist es üblich, dass man ca. 3 Monate vor Ablauf des Vertrages eine schriftliche Zusicherung der Weiterbeschäftigung erhält, da man sich ja ansonsten beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden muss. Dass heißt, ich würde im Dezember meine schriftliche Zusicherung bekommen, zu diesem Zeitpunkt ist von der Schwangerschaft ja noch nicht viel sichtbar.
Kann ich so vorgehen? Vielen Danke für eure Antworten!
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"Nina"
befristeter Arbeitsvertrag+Schwangerschaft
24. November 2007
Thema abonnieren
Frage vom 24. November 2007 | 14:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
befristeter Arbeitsvertrag+Schwangerschaft
#1
Antwort vom 24. November 2007 | 14:54
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
Hallo, im Mutterschutzgesetz § 5 steht: 'Werdende Mütter sollen
dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist', also kann man auch nach der schriftlichen Bestätigung, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet weiter geht dem AG die Schwangerschaft mitteilen.
Wobei natürlich die Frage steht wie verbindlich diese Mitteilung vom Arbeitgeber ist ... und das kommt auf die Formulierung an.
MfG
#2
Antwort vom 24. November 2007 | 16:02
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2013x hilfreich)
:::: Dieser wird aber definitiv ab März in einen unbefristeten umgewandelt. ::::
>>> woher weißt du das? wenn es eine unzweifelhafte zusage gibt, kann der ag nicht dahinter zurück - es wäre diskriminierung wegen des geschlechts (agg).
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