Ein AN ist laut Vertrag befristet bis 03.01.18 beschäftigt in einer großen Firma mit ca. 100 Leuten.
Der AN hat zum 31.12.17 einen Aufhebungsvertrag gemacht, da er ab 01 Januar 18 eine neue Beschäftigung aufnimmt.
Jetzt stehen dem AN noch 5 Tage Schwerbeschädigtenurlaub zu und der AG will dem AN zwingen den Resturlaub zu nehmen.
Darf er das, oder kann man auch bis zum letzten Tag arbeiten und sich den Urlaub von 5 Tagen auszahlen lassen?
befristeter Arbeitsvertrag Urlaub
19. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 19. Dezember 2017 | 07:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
befristeter Arbeitsvertrag Urlaub
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2017 | 07:14
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 7x hilfreich)
JaZitatDarf er das :
#2
Antwort vom 19. Dezember 2017 | 07:22
Von
Status: Weiser (17355 Beiträge, 6463x hilfreich)
Ein Wahlrecht zwischen Auszahlen und Nehmen gibt es da nicht - eher im Gegenteil: Urlaub zu nehmen geht vor - was gerade beim Schwerbeschädigtenurlaub auch wohl einzusehen ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Dezember 2017 | 07:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Einziger Ausweg ist sich also krankschreiben bis Ende des Jahres.
#4
Antwort vom 19. Dezember 2017 | 13:36
Von
Status: Schüler (181 Beiträge, 72x hilfreich)
Ohne krank zu sein? Na hoffentlich macht das der Arzt nicht mit
#5
Antwort vom 19. Dezember 2017 | 14:07
Von
Status: Richter (8509 Beiträge, 4058x hilfreich)
Hallo
Hier sollte sich der deutsche Gesetzgerber mal das schweizerische Recht ein klein wenig als Vorbild nehmen...ZitatEinziger Ausweg ist sich also krankschreiben bis Ende des Jahres. :
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