Antwort vom 3.1.2005 | 17:45
Von Status: Lehrling (1604 Beiträge, 180x hilfreich)
Himmel Hilf.... wäre es da nicht einfacher Befristungen gleich welcher Art, von vornherein unbegrenzt zu "zuzulassen"....?
Und hh erwähnt hier nur die "groben" Punkte - die Auslegungen sind da weit interessanter...
zu 1. der "betriebliche" Bedarf an einer Arbeitsleistung besteht immer nur für einen begrenzten Zeitraum... nur das sich dieser eben öfter wiederholt.
zu 3. der zweithäufigste Grund, es soll ja Vertretungen geben, die lebenslang dauern oder sich ständig gegeneinander austauschen, sogar innerhalb der Betriebsfilialen....
zu 4. wie - bitte, ist jetzt das zu verstehen... die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt also eine Befristung = ?
zu 5. tz tz tz - so mancher AN wird hier immer wieder äußerst erfolgreich erprobt... und wieder und wieder und....
zu 6. Das ist allerdings kernig... - könnte das nicht auf Jeden zutreffen - wie frei ist das auszulegen?
zu 7. man kläre mich auf - eine Befristung ist dann rechtens, wenn Geldmittel von vornherein nur für eine Befristung freigegeben werden (Behördenwortlaut?) ???
Man kann mir meine Art Humur hier ja übel nehmen, aber so wird das komplett zum Witz, nur dass das Lachen im Halse stecken bleibt...
Selbst Arbeitgeber, die kurz vor der Pleite stehen, werden mit Hilfe eines Winkeladvokaten oder eines guten Buches eine findige und rechtssichere Formulierung für einen wie auch immer befristeten Arbeitsvertrag finden....
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