befristeter Arbeitsvertrag - wie geht es danach weiter?

8. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Lasse2611
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
befristeter Arbeitsvertrag - wie geht es danach weiter?

Hallo,
kurze Frage: Mein Arbeitsvertrag wurde seit November 05 viermal verlängert. Ich habe als Aushilfe angefangen und der Vertrag wurde immer wieder verlängert. Die letzten drei Verlängerungen waren ohne Vertragsänderungen. Mein jetziger Vertrag läuft Ende des Jahres aus und man hat mir einen unbefristeten Vollzeitvertrag angeboten, den ich nur wahrnehmen kann wenn ich einige Stunden im homeoffce arbeite (alleinerziehende Mutter). Die Entscheidung darüber wird in den USA getroffen und die lassen locker auf sich warten. Meine Frage: Sollte ich bis zum 31. Dezember nix hören oder vertröstet werden was soll ich tun? Einfach am zweiten Januar kommen und so tun als wenn nix wäre - ist das überhaupt rechtmässig?
Ich habe mich übrigens schon vor den drei Monaten beim Arbeitsamt gemeldet.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Einfach am zweiten Januar kommen und so tun als wenn nix wäre - ist das überhaupt rechtmässig?


Wenn du einfach zum Arbeiten erscheinst und mit Kenntnis des AG dort arbeitest, dann würde dadurch ein unbefristeter Vertrag entstehen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Einfach am zweiten Januar kommen und so tun als wenn nix wäre - ist das überhaupt rechtmässig?

Verboten ist das nicht. Ob Dir das hilft oder nicht musst Du selbst entscheiden.

Solltest Du am 2. Januar arbeiten, muss Dich Dein AG nach hause Schicken. Wenn er das nicht tut, dann ist automatisch ein unbefristeter Vertrag entstanden.

Ob das nicht ohnehin schon passiert ist, könnte man im Zweifel auch noch näher prüfen. Die Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Vertrages ist nämlich nur höchstens 3x zulässig.

Da Dir aber ohnehin ein unbefristeter Vertrag angeboten wurde, würde ich in dieser Hinsicht z.Zt. nichts unternehmen.

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#3
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Die Frage, wie oft eine Befristung verlängert werden kann, hängt in erster Linie davon ab, ob es sich um eine Zweckbefristung oder eine sachgrundlose Befristung handelt.

Grundsätzlich kann ich mich aber den bisherigen Kommentaren anschließen: Geht die Beschäftigte am 02. Januar 2007 zur Arbeit und arbeitet dort mit Wissen des Arbeitgebers, kommt ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu Stande.

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