Hallo,
mein 1. Vertrag war befristet wg. Krankheit. Der wurde verlängert nach einem Jahr u. dann gekündigt, um mir einen Vertrag für die gleiche Stelle mit einem neuen Grund zu geben. Dieser heisst nun Vertretung wg. EU Rente. Dieser endet am 31.08.11 nach 15 Monaten u. 3 Wochen. Der davor war einmal 1Monat und einmal 6 Wochen befristet.Ist es rechtens ein u.diesselbe Person,Stelle mit 2
Gründen zu belegen, obwohl es doch eigentlich die gleiche
Stelleninhaberin ist, die vertreten wird?
Danke für eine Antwort
-- Editiert am 13.06.2011 20:24
befristeter Vertrag m. Sachgrund
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es scheint doch so zu sein, dass der eigentliche Inhaber der Stelle aktuell nicht arbeitsfähig ist und das schon längere Zeit.
Das dürfte ein zulässiger Sachgrund sein.
Dass der arbeitsunfähige AN hier quasi nur von verschiedenen Stellen unterstützt wird (Ktrankenkasse/EU-Rente), dürfte bzgl. des Grundes keine Rolle spielen.
Auch zwei wirklich unterschiedliche Sachgründe dürften auch keine Rolle spielen. Wichtig ist, dass der AG den jeweiligen Sachgrund nachweisen kann.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
ich sehe es auch so: wenn der/die vertrene AN weiterhin krank wäre und dein vertrag entsprechend verlängert würde, wäre auch nichts dagegen einzuwenden. der sachgrund hat sich nicht wirklich geändert.
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§ 15 (2) TzBfG
Ein zweckbefristetes Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des Zwecks....
Bei Ihren vorausgehenden befristeten Verträgen war der Sachgrund die Vertretung wegen der jeweiligen Erkrankungsdauer der Stelleninhaberin. Diese war für den Arbeitgeber nur sehr kurzfristig absehbar (z.B. aufgrund der Krankschreibungen der Mitarbeiterin), deshalb nur sehr kurz befristete Arbeitsverträge für Sie.
Danach erhielten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag über 15 Monate und 3 Wochen zur Vertretung wegen EU-Rente (anscheinend eine befristete Rente) der Stelleninhaberin.
Ich sehe hier durchaus zwei verschiedene Gründe gegeben (Krankschreibung / EU-Rente).
Außerdem hat der AG hier genau in dem Umfang des für Ihn jeweils absehbaren Zeitraums ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Ihnen geschlossen.
Des Weiteren hat er Sie behalten, Ihnen ein länger befristetes Arbeitsverhältnis gegeben und sich keine/n neue/n Mitarbeiter/in gesucht. Ich würde mal mutmaßen, dass er mit Ihrer Arbeitsleistung zu frieden war?
Ich kann in der Vorgehensweise des AG auch keine Benachteiligung für Sie erkennen oder ein irgendwie geartetes „über den Tisch ziehen wollen".
Würde man der Rechtsauffassung von „MitEtwasErfahrung" folgen, hätten Sie einen sachgrundbefristeten AV wegen Arbeitsunfähigkeit des Stelleninhabers, der jederzeit (Zweckerreichung) mit einer Vorlaufzeit von 2 Wochen kündbar wäre. §15 (2) TzBfG
Durch die neue Sachgrundbefristung (EU-Rente) des AG hatten Sie aber auf einen Schlag eine Arbeitsplatzsicherheit von über 15 Monaten! – also ich find das besser, als ständig wegen einer möglichen Kündigung in 2 Wochen zu schwitzen.
Mir erscheint deshalb das Handling des AG als überaus fair?
Vielleicht sprechen Sie den Arbeitgeber einfach mal darauf an, welche Prognose zu der Rückkehr der Stelleninhaberin und Ihrer Weiterbeschäftigung er denn sieht?
Das erscheint mir 2 Monate vor Ende der Befristung doch durchaus angemessen.
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