befristeter Vertrag öffentlicher Dienst

12. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Lehrerin27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
befristeter Vertrag öffentlicher Dienst

Liebe Gemeinschaft, ich habe eine Frage zu einem Arbeitsvertrag.

Person A hat bereits 6 Mal einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten, immer mit unterschiedlichen Gründen.
Nun ist sie seit 9/21 als Lehrendes Personal angestellt. Eine Befristungsvereinbarung muss von A immer unterschrieben werden.

Vertragsart Befristungsgrund befristet bis
Zeitvertrag Erprobung 10.09.2023
Eintrittsdatum: 12.09.2022
Vertrag Lehrer: Zeitvertrag
Rechtsgrund der Befristung: § 14 Abs. 1 TzBfG
Sachgrund der Befristung: § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG: Befristung zur Erprobung

Vertragsart Befristungsgrund befristet bis
Zeitvertrag Erprobung 11.09.2022
Eintrittsdatum: 13.09.2021
Vertrag Lehrer: Zeitvertrag
Rechtsgrund der Befristung: § 14 Abs. 1 TzBfG
Sachgrund der Befristung: § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG: Befristung zur Erprobung

Auch für das Schuljahr 2023/24 gibt es den gleichen befristeten Vertrag zur Erprobung.

Fragen:

Stellen die Befristungsvereinbarungen einen Hemmung für die Entfristung dar?

Wie oft kann der AG (freistaat Bayern) nun noch einen befristeten Vertrag anbieten? Unter Kollegen kursiert das Gerücht, dass man nach 3 mal "Erprobung" keinen erneuten Vertrag mehr bekommt.

Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag in einen unbefristeten Vertrag umzuwandeln?

Vielen Dank




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19816 Beiträge, 7202x hilfreich)

Das ist schon dreist und faul von deinem AG, dir hintereinander AV mit Befristungsgrund 'zur Erprobung' zu geben - außer vielleicht, du arbeitest jedes Mal auf einem völlig anderen Gebiet.
Ansonsten ist 'Erprobung' m.E. schon nach der ersten Befristung 'verbraucht' oder sollte der Grund verbraucht sein.
M.E. hast du gute Aussichten, gegen diese Kettenbefristung vorzugehen. Der Weg ist recht einfach: du klagst beim Arbeitsgericht auf Entfristung.

Kettenbefristungen mit Sachgrund sind im Prinzip schon möglich. Allerdings haben Gerichte auch schon festgestellt, dass von vorübergehendem Bedarf schwerlich die Rede sein kann, wenn AN immer wieder mit Sachgrund weiterbeschäftigt worden ist. Und bei 6-facher Befristung wäre des evtl. den Versuch wert.

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2010 Beiträge, 401x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ansonsten ist 'Erprobung' m.E. schon nach der ersten Befristung 'verbraucht' oder sollte der Grund verbraucht sein.
Das ist im Stand der Lehrer ganz normal.

Bis zu sechs Befristungen hintereinander sind die Regel.

Für Details lese man: https://www.kanzlei-ahlborn.de/kettenbefristungen-bei-lehrern/

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#3
 Von 
Lehrerin27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Das ist im Stand der Lehrer ganz normal.

Bis zu sechs Befristungen hintereinander sind die Regel.


bekomme ich dann nächstes Schuljahr keinen Vertrag mehr?
Denn meines Wissen werden Lehrer ohne LA-Befähigung ja nicht ohne Befristung eingestellt?!

Danke schonmal

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2010 Beiträge, 401x hilfreich)

Zitat (von Lehrerin27):
bekomme ich dann nächstes Schuljahr keinen Vertrag mehr?
Denn meines Wissen werden Lehrer ohne LA-Befähigung ja nicht ohne Befristung eingestellt?!
Das könnte passieren.

0x Hilfreiche Antwort

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