hallo
mein arbeitsvertrag läuft am 21.12.07 aus und ab wann muss der AG sagen ob es verlängert wird oder nicht??
kann ich verlangen das der AG mir bezahlten frei gibt das ich zum arbeitsamt kann um mich arbeitslos zu melden??
kann der AG einen neuen einstellen und mein vertrag auslaufen lassen??
ich bin bei einer zeitarbeitsfirma
mfg,
befristeter arbeitsvertrag läuft auf
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Suppentopf, bei dir ist schon einiges schief gelaufen...
1. Du musst dich 3 Monate vor Ablauf eines Zeitvertrages arbeitssuchend melden. Was allerdings sein kann, ist, dass du die ganze Zeit arbeitssuchend gemeldet bist, weil du nur ein kurzes Intermezzo in der Zeitarbeitsfirma hattest. Das wirst du besser wissen als ich.
2. Also ja, dein AG muss dich freistellen für Besuche beim A-Amt (wenn es dir anders nicht möglich ist dort zu erscheinen). Ob er dies bezahlen muss? Ich glaube ja, weiß es allerdings nicht so genau.
3. Ja, dein AG kann deinen Vertrag auslaufen lassen und jemand anderes einstellen.
Also: schnell mal zum A-Amt und alles klären
Der AG ist zu gar nichts verpflichtet. Wenn er nichts sagt, dann gilt das, was im Vertrag steht, nämlich dass dieser am 21.12. ausläuft.
Wenn er Dich länger behalten will, dann kann er Dir das noch am letzten Tag mitteilen.
Vom Arbeitsamt erhälst Du übrigens jetzt schon eine Sperre wegen verspäteter Arbeitslosenmeldung. Wie oha schon geschrieben hat, hättest Du Dich spätestens am 21.09. beim Arbeitsamt melden müssen.
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ich dachte 6 wochen vorher arbeitslos melden.
weill ich weiss nicht wie ich es zeitlich machen soll da ich bis 18.00 uhr arbeiten muss von 8uhr an
und wie lange geht eine sperre?? 3 monate??
mfg,
Die Sperre wegen verspäteter Meldung beträgt eine Woche.
Bis zum 21.12. sind übrigens auch weniger als 6 Wochen.
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