befristeter arbeitsvertrag - verlängerte ladenöffnungszeiten als sachlicher grund ist das wirksam?

21. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
sedabln
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
befristeter arbeitsvertrag - verlängerte ladenöffnungszeiten als sachlicher grund ist das wirksam?

ich habe vom 01.01.07 - 31.12.07 / 01.01.08 -31.12.08 / 01.01.09 - 31.12.09 immer einen befristeten arbeitsvertrag bekommen, verlängerte ladenöffnungszeiten steht in meinem vertrag als sachlicher grund ist dass wirksam?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Na, die verlängerten Ladensöffnungszeiten scheinen aber lange anzuhalten. Da kann man kaum von einem vorübergehenden Bedarf an Ihrer Arbeitskraft reden. Ich bezweifel, dass das ein gerichtlich anerkannter Grund für eine Befristung wäre.

Mehr zum Thema:

http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeitsvertrag/befristeter_arbeitsvertrag.html

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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

zunächst einmal ist es wirksam, insofern ihr euch so verständigt habt und du dich auch daran hältst. im streitfall würde ein richter über den befristungsgrund befinden. und der scheint mir in der tat zweifelhaft. du solltest die befristung aber erst dann angreifen, wenn sich dein AG darauf berufen und dich nicht länger beschäftigen will.

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"... nach bestem Wissen :) .
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