ich habe vom 01.01.07 - 31.12.07 / 01.01.08 -31.12.08 / 01.01.09 - 31.12.09 immer einen befristeten arbeitsvertrag bekommen, verlängerte ladenöffnungszeiten steht in meinem vertrag als sachlicher grund ist dass wirksam?
befristeter arbeitsvertrag - verlängerte ladenöffnungszeiten als sachlicher grund ist das wirksam?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Na, die verlängerten Ladensöffnungszeiten scheinen aber lange anzuhalten. Da kann man kaum von einem vorübergehenden Bedarf an Ihrer Arbeitskraft reden. Ich bezweifel, dass das ein gerichtlich anerkannter Grund für eine Befristung wäre.
Mehr zum Thema:
http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeitsvertrag/befristeter_arbeitsvertrag.html
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" Don`t feed trolls"
zunächst einmal ist es wirksam, insofern ihr euch so verständigt habt und du dich auch daran hältst. im streitfall würde ein richter über den befristungsgrund befinden. und der scheint mir in der tat zweifelhaft. du solltest die befristung aber erst dann angreifen, wenn sich dein AG darauf berufen und dich nicht länger beschäftigen will.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
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