Hallo zusammen,
Folgende situation ist eingetreten, arbeite seit 1.2.12 bei meiner firma. Zunächst befristet ohne sachgrund für 2 jahre und nun seit dem 1.2.14 befristet mit sachgrund.
In meinem vertrag steht folgenender sachgrund:
"Im bereich x ( meiner arbeitstelle) wird eine neue montagelinie für antriebe eingeführt. In rahmen dieser einführung soll auch der prozess fur die tätigkeit von mir optimiert werden. Herr.... soll mit seinen fachkenntnissen die inbetriebnahme und prozessoptimierung unterstützen".
So folgende frage: seit der vertrag mit sachgrund am 1.2.14 in kraft getreten ist wurde weder eine neue montagelinie, noch wurde nach meinen fachkenntnissen gefragt, der sachgrund ist daher in meinen augen so dahin geschrieben worden, dass man mir keinen unbefristeten vertrag geben muss und trotzdem weiterhin beschäftigen kann, da meine vorgesetzen mich unbedingt behalten wollten, nur die geschäftsführung da was dagegen hat unbefristete verträge zu verteilen...
Ist dieser sachgrund rechtens auch wenn er absolut nicht eintrifft???
Wurde mich brennend interessieren ob ich dagegen was unternehmen kann.
Vielen dank im vorraus....
Mfg
Mezzo86
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befristeter vertrag mit sachgrund rechtens???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Da hätte ich auch meine Zweifel, dass dieser Sachgrund hält. Alleine schon, weil es kein definiertes Ende gibt.
Gleichwohl: Jetzt dagegen vorzugehen, dürfte taktisch unklug sein. Das machst du besser erst, wenn dein AG von der Befristung Gebrauch machen will. Denn wenn du die Befristung erfolgreich angreifst, hast du so oder so einen unbefristeten Vertrag - und wozu willst du jetzt "die Pferde scheu machen"?!
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Danke für die rasche antwort.
Es ist ein definiertes ende im vertrag und zwar der 31.12.14, habe ich vergessen dazu zuschreiben. Ich wollte mich nur vorab informieren ob chancen bestehen auf einen unbefristeten vertrag, da der sachgrund vorgeschoben ist und nicht der wirklichen wahrheit entspricht... es zählt doch wohl der sachgrund was im vertrag nieder geschrieben wurde oder kann der ag im nachhinein noch sachgrunde dazu nehmen?
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Danke für die rasche antwort.
Es ist ein definiertes ende im vertrag und zwar der 31.12.14, habe ich vergessen dazu zuschreiben. Ich wollte mich nur vorab informieren ob chancen bestehen auf einen unbefristeten vertrag, da der sachgrund vorgeschoben ist und nicht der wirklichen wahrheit entspricht... es zählt doch wohl der sachgrund was im vertrag nieder geschrieben wurde oder kann der ag im nachhinein noch sachgrunde dazu nehmen?
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Nein, ein Sachgrundhopping gibt es nicht.
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Ok heißt es wurde die chance bestehen denn sachgrund anzufechten wenn es sein muss, gegen ende des jahres.... vllt tut sich ja bis dahin noch was in sachen vertrag wovon ich nicht ausgehe... da der konzern mit mir die erste sachgrund verlängerung getätigt hat, könnte da ja ein fehler unterlaufen sein
Danke für die antworten
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Die Unwirksamkeit einer Befristung macht man mit einer sog. Entfirstungsklage geltend. Diese muss gem. § 17 TzBfG
innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende beim Arbeitsgericht erhoben werden .
Es kann also jetzt noch in Ruhe abgewartet werden, ob und was sich noch bis zum 31.12.2014 tut.
Um nichts zu riskieren sollte man sich bei einem befristeten Vertrag 3 Monate vor dessen Ende bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
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