befristetes Arbeitsverhältnis Schweiz Einstufung

22. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
human
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
befristetes Arbeitsverhältnis Schweiz Einstufung

Hallo,

im Frühjahr vergangenen Jahres bewerbe ich mich an einer Sonderschule eines Sonderschulheims in der Schweiz auf eine Stelle. Ausgeschrieben ist sie suchen einen schulischen oder klinischen Heilpädagogen 100% um eine Klasse von vier mehrfach behinderten Schülern im Rollstuhl zu betreuen und zu unterrichten (Deputat 28 Unterrichtsstunden). Da die Schüler mehrfach behindert sind ist hier durchaus auch medzinischer Sachverstand gefragt. Eine Kollegin sagte mir sie hätte sich die Stelle aufgrund der medizinischen Anforderungen nicht zugetraut. Ich hatte gerade erst meine Masterthesis abgegeben, also noch keine Unterlagen in der Hand und rief dort an ob es Sinn macht, dass ich mich bewerbe.
Ich muss dazu sagen ich bin Krankenpfleger und habe einige Semester Psychologie studiert, dann einen Bachelor in Sozialpädagogik und anschließend einen Master in Sonderpädagogik (nicht auf Lehramt) gemacht.
Schulische Heilpädagogen sind in der Schweiz Lehrer. Ich habe mich um die Anerkennung bemüht da hiess es Anerkennung nur möglich wenn in Deutschland 2. Staatsexamen absolviert. Das habe ich nicht.
Heute bekam ich folgende Mail:

"Sehr geehrter Herr


Klinische Heilpädagogik ist in der Schweiz nicht reglementiert und es gibt keine Stelle, die Gleichwertigkeitsüberprüfungen vornimmt. Sie könne sich einfach auf ausgeschriebene Stellen bewerben.


Freundliche Grüsse"

Ich bin das ganze Jahr so eingestuft worden als hätte ich nur einen Bachelor Abschluss.
Meine Papiere Masterabschluss die ich im November letzten Jahres erhalten habe, sind datiert auf den 22.08.2016.
Mein Arbeitsvertrag ist befristet vom 01.08.2016 - 31.07.2017
Bei Funktion steht im Arbeitsvertrag: Lehrperson.
Als Bezeichnung für meinen Dienstausweis die ich selber wählen durfte habe ich mich für schulischen Heilpädagogen entschieden.
In meinem Arbetisvertrag steht folgender Vorbehalt: Überführung in Ziellohnklasse nach Erbringung des Master Diploms in Sonderpädagogik sowie Gleichwertigkeitsanerkennung des Diploms durch die EDK.
Über diesen Passus hatte ich mich telefonisch beschwert. Mir wurde gesagt ich solle mich um eine Anerkennung bemühen. Da ich mir aber wenig Chancen ausrechnete habe ich mich jetzt erst darum gekümmert.
Hier geht es um zwei Lohnklassen.
Der befristete Vertrag wurde nicht verlängert.
Das Sonderschulheim wird in kantonaler das heisst staatlicher Trägerschaft geführt, es gibt also klare Vorgaben für die Einstufung ähnlich wie bei uns im öffentlichen Dienst.

Da der klinische Heilpädagoge eine Anerkennung gar nicht benötigt hätte ich ja nach Erhalt der Abschlussunterlagen rückwirkend wie mit Abschluss MA eingestellt, gestellt werden müssen.
Inhalt meiner Arbeit ist durchaus auch klinisch (wie oben beschrieben) - ein Abschnitt im Zeugnis der Schüler lautet Pflege.

Kann ich rückwirkend auf eine Besserstellung bestehen?

Freundlich grüßt
human

P.S.: Im Diploma Supplement meines Masters Sonderpädagogik beschriebene Arbeitsbereiche:
- Institutionen der Behindertenhilfe
- Beschäftigungsförderung
- Integrationsdienste
- Frühförderung
- Berufliche Qualifizierung
- Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit
- Wohnen und Arbeiten


-- Editier von human am 22.06.2017 13:15

-- Editier von human am 22.06.2017 13:19

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120140 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von human):
Kann ich rückwirkend auf eine Besserstellung bestehen?

Klar.


Und die wesentlich wichtigere Frage, ob man das auchdurchsetzen könnte, sollte man idealerweise einen Anwalt stellen der sich mit Schweizer Arbeits- und Verwelstungsrecht auskennt.

Ich habe gewisse Zeifel das sich hier einer auch noch mit Schweizer Arbeits- und Verwelstungsrecht auskennt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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