Mein Mann hat noch einen befristeten Arbeitsvertrag, normalerweise würde der jetzt in einen festen Arbeitsvetrag über gehen ( arbeitet seit 2 Jahren in der Firma), jetzt hat man ihm einen Neuen Vertrag vorgelegt, auf 2 Jahre befristet.Angeblich wäre das im Tarifvertrag neu geregelt.Er wird aber gar nicht nach Tarif bezahlt ( bekommt auch kein Nachtzschlag,Mehrarbeitzuschlag...).Ist es richtig das man jetzt auf 4 Jahre verlängern kann???
Ach ja, mein Mann ist LKW Fahrer bei einer Firma die Kies,Steine... transportiert ( Bau).
befristung Arbeitsvertrag
23. Mai 2006
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Frage vom 23. Mai 2006 | 11:02
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
befristung Arbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 23. Mai 2006 | 13:41
Von
Status: Praktikant (537 Beiträge, 179x hilfreich)
Hallo.
Soweit ich weiss ist es durchaus zulässig, die Befristung eines Arbeitsvertrages einmal zu verlängern.
#2
Antwort vom 23. Mai 2006 | 14:30
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Tja, die Frage ist hier, ob da nun der BRTV gilt oder nicht. Das müsstet ihr mal selber rausfinden. Und wenn dem so ist, dann gilt er komplett und nicht nur in irgendwelchen Teilen. Allerdings sind die Entgelte nicht darin geregelt. Die stehen in nem extra TV.
http://www.soka-bau.de/switchbox.php?page=280
MfG
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