bereitschaft

9. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
34a
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
bereitschaft

hallo zusammen.
ich arbeite im Wach und Sicherheitsgewerbe in NRW.
Folgende Situation:
ich arbeite im wöchentlichen Wechsel im gehobenen Empfang, 11,5 Stunden täglich an 5 Tagen, sprich 57,5 Stunden wöchentlich.
In der darauf folgenden Woche habe ich Abrufbereitschaft für die DB-Sicherheit. sprich 24/7. Beide Beschäftigungen sind Bestandteil meines Arbeitsvertrages und die wöchentliche Arbeitszeit steht mit 40 Stunden in meinem Arbeitsvertrag.
Jetzt passiert es immer wieder das ich keinen Anruf zwecks Einsatz bekomme weil man in der firma der Meinung ist, das ich fast 160 stunden eingeplant bin. Ich stehe aber der Firma an 24 Stunden an sieben Tagen die Woche telefonisch zur Verfügung.
Meine Frage dahingehend: Müsste diese "Bereitschaft" nicht irgendwie bezahlt werden? Und ich muss mit meinem Privathandy die Bereitschaft bereitstellen und im Dienst auch arbeitstechnische Anrufe tätigen.

für eine kurze und informative Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Für die Bereitschaft schlecht hin gibt es keine gesetzliche Grundlage zur Bezahlung. Für die Bereitschaft musst du erreichbar sein, einen Anspruch auf ein "Diensthandy" hast du nicht!
Offensichtlich hält man sich an die 160 Stunden, was willst du der Firma vorwerfen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
34a
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo zusammen.
Erstmal vielen dank für die antworten.
Ich möchte hiermit klarstellen das ich meiner Firma nichts vorwerfen möchte.
Es war für mich nur die Frage, inwieweit die "Bereitschaft" meinerseits eventuell bezahlt wird oder auch nicht, da so etwas in meinem Arbeitsvertrag nicht erwähnt wird.
Also nochmals, falls meine Formulierung falsch rüberkam, ich werfe meiner Firma nichts vor sondern wollte nur eine Info bezúglich meiner von der Firma angeordneten Bereitschaft.
Vielen Dank.

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5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
34a
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo zusammen.
Erstmal vielen dank für die antworten.
Ich möchte hiermit klarstellen das ich meiner Firma nichts vorwerfen möchte.
Es war für mich nur die Frage, inwieweit die "Bereitschaft" meinerseits eventuell bezahlt wird oder auch nicht, da so etwas in meinem Arbeitsvertrag nicht erwähnt wird.
Also nochmals, falls meine Formulierung falsch rüberkam, ich werfe meiner Firma nichts vor sondern wollte nur eine Info bezúglich meiner von der Firma angeordneten Bereitschaft.
Vielen Dank.

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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Im Wach- und Sicherheitsgewerbe ist es doch sehr verbreitet, dass ein Tarifvertrag Anwendung findet. Da könnte was dazu drinstehen.
Wenn Sie in einer Woche 57,5 Stunden arbeiten und in der nächsten Woche Rufbereitschaft haben, dann scheinen die Bereitschaftstunden ja schon entlohnt zu werden, die sonstige Arbeitszeit beträgt ja bei zwei Wochen Arbeit im Monat 115 Stunden. Oder wie setzt sich der Lohn sonst zusammen?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
34a
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo.
Der Lohn setzt sich aus jeweils einer woche a 57,5 Stunden Empfangsdienst sowie die folgende woche db-sicherheit zusammen. Diesen Monat habe ich alleine im Empfangsdienst 149,5 Stunden. Das sind 2,5 Wochen. Ich habe jeweils von Samstags bis einschließlich die woche drauf Sonntags die Bereitschaft. Sowie ein Einsatz kommt muss ich in kürzester Zeit zur Verfügung stehen. Beide Arbeitsgebiete stehen im Arbeitsvertrag mit unterschiedlichen Stundenlöhnen. Ich komme im Monat locker auf die vertraglich zugesicherten 160 stunden. Nur komme ich damit auf keinen grünen Zweig. Aber das ist ein anderes Thema. Bei der Bereitschaft habe ich keinerlei Mòglichkeiten auch mal was privates zu erledigen da ich jede Sekunde mit einem Einsatz rechnen muss. Daher auch meine Frage ob es eine Art Entschädigung für die Bereitschaft gibt.
Übrigens, mein Einstellungsgespräch wurde mir versichert, das ich jeden Tag arbeiten werde und nicht tatenlos zuhause auf einen Anruf warten muss. Das sollte aber kein vorwurf sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Bitte beantworten Sie doch die Rückfragen! Wird ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis angewendet? Wenn ja, welcher? Steht darin etwas zur Bereitschaftzeit?



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

sagen wir es mal so

die unsitte der "db-sicherheit" ihre personalanforderungen täglich an den dienstleister herauszugeben, ist in der branche bekannt und erstmal betriebsrisiko des dienstleisters, deines AG
dieses betriebsrisiko wird auf dich abgewälzt, indem du ständig auf bereitschaft stehen sollst, um sofort zu springen, falls not am mann wäre

vermutlich bist du noch in der probezeit ? zumindest hast du einen befristeten arbeitsvertrag
diese umstände machen es für dich schwierig, sich zu wehren

es ist vermutlich grob unbillig gem. § 315 BGB und deshalb auch nach § 106 GewO nicht zulässig, einen AN eine komplette woche 24 stunden am tag auf rufbereitschaft zu setzen und zu erwarten, daß er -ohne entsprechenden vorlauf - jederzeit antritt, um einen 8 oder 10 stundendienst abzuleisten

dies wäre dann im einzelfall gerichtlich festzustellen

der manteltarifvertrag für das bewachungsgewerbe in NRW wird zum thema rufbereitschaft/vergütung genausowenig aussagen treffen wie der entsprechende lohntarifvertrag als auch der bundesrahmenmanteltarifvertrag, falls er gelten sollte



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-- Editiert am 10.03.2011 07:31

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
34a
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Es gilt der manteltarifvertrag für NRW.
Über die Bereitschaft steht nur unter § 6 absatz 6: Bei Arbeit auf Abruf hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lage seiner
Arbeitszeit in der Regel mindestens zwei Tage im Voraus mitzuteilen.
Das ist alles. Nichts über Vergütung oder sonstiges.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, bin allerdings noch in der 6 monatigen Probezeit.
Meine Fragen zielen auch nur auf entsprechende Informationen hin. Möchte nur Hintergrundinformationen um bei eventuellen Gesprachen mit meinem AG nicht ganz so blöde dazustehen.
Ich bin seit über 30 Jahren in dem Gewerbe tätig allerdings habe ich nie eine Art Bereitschaft gehabt. Ich habe immer jeden Tag meinen Dienst geleistet und brauchte mir nie darüber Gedanken zu machen.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

"Ich stehe aber der Firma an 24 Stunden an sieben Tagen die Woche telefonisch zur Verfügung."

Das widerspricht der Anforderung aus dem TV, dass einem Arbeitnehmer die Lage seiner Arbeitszeit mind. 2 Tage im voraus mitzuteilen ist bei Arbeit auf Abruf.

Arbeit auf Abruf ist keine Rufbereitschaft und auch kein Bereitschaftsdienst.
Arbeit auf Abruf bedeutet für Sie, dass Ihnen spätestens 2 Tage vor einem Einsatz dieser mitgeteilt wird. Das kann der AG auch auf Band sprechen. Sie müssen für die Info über den Einsatz nicht ständig telefonisch erreichbar sein.


-- Editiert am 13.03.2011 21:27

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