besseres Arbeitszeugnis, wenn Aufhebungsvertrag schnell unterschrieben wird

13. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
avi_88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
besseres Arbeitszeugnis, wenn Aufhebungsvertrag schnell unterschrieben wird

Hallo,

In unserem Betrieb werden den Kollegen zur Zeit Aufhebungsverträge angeboten.
Es wird immer Kommuniziert, dass es sich um ein Angebot handelt, dass auch ausgeschlagen werden kann.
Allerdings wurde mindestens bei einem Kollegen eine Klausel mit verfasst, dass bei Unterzeichnen des Vertrages
bis ende März ein "sehr gutes" Arbeitszeugnis ausgestellt wird, währen das Zeugnis ansonsten nur "wohlwollend"
sein wird. Als ich den Betriebsrat darauf angesprochen habe, war er der Meinung, dass so etwas bei einem
Aufhebungsvertrag gemacht werden darf. Ist das wirklich so?

LG avi_88

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Ein Arbeitszeugnis muss "klar, wahr und wohlwollend" sein. Ein Zeugnis, dass die Arbeitsleistung mit "sehr gut" bewertet, obwohl sie das nicht war, ist nicht "wahr".

Außerdem ist die Schilderung völlig unlogisch und ich gehe mal davon aus, dass Inhalt "Hören-Sagen" ist:

Zitat:

Allerdings wurde mindestens bei einem Kollegen eine Klausel mit verfasst, dass bei Unterzeichnen des Vertrages
bis ende März
ein "sehr gutes" Arbeitszeugnis ausgestellt wird, währen das Zeugnis ansonsten nur "wohlwollend"


Warum vor Ende März unterschreiben, dass man bis Ende März unterschreibt!??
Wenn er unterschreibt, ist der Vertrag gekündigt, wenn nicht, ist eben schon April und das Zeugnis wird wohlwollend.....

Ich gehe eher davon aus, dass bei den AV, die vor Ende März tatsächlich vom AN unterschrieben werden, der Zusatz steht: "Der AN erhält bei Ausscheiden ein sehr gutes Arbeitszeugnis".....

-- Editiert von HeHe am 13.03.2017 13:34

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Für einen Aufhebungsvertrag ist - da Vertrag - immer die Zustimmung beider Seiten notwendig; schon deswegen ist eine Aussage derart, dass es sich um ein Angebot handele, das auch ausgeschlagen werden könne, im Kern 'tautologisch' wie ein schwarzer Rappe, tote Leiche u.dergl., also eine ziemlich überflüssige Feststellung. Ansonsten mag es ein Zuckerl (ein Anreiz) sein, ein gutes Zeugnis zuzusichern, wenn der Vertrag rasch unterschrieben wird - unbeschadet der Anmerkungen, die Hehe schon dazu gemacht hat.

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