bestätigungsschreiben

26. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
nycity
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
bestätigungsschreiben

ich brauche dringend rat! ist es möglich ein kaufmännisches bestätigungsschreiben anzufechten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Wegen der Unüblichkeit kfm-Bestätigungsschreiben im ArbR, ersteinmal die Definition:
Im kfm.Verkehr hält ein Bestätigungsschreiben nach Vorverhandlungen, die zum Vertragsschluß geführt haben, den bereits formlos zustandegekommenen Vertrag gegenüber dem anderen Teil schriftlich zu Beweiszwecken fest. Schweigen hierauf gilt als Zustimmung.

Voraussetzungen:
- mündliche Vorverhandlung
- kein neuer Inhalt
- unmittelbare Folge auf Verhandlungen
- Erkennbarkeit als kfm. BS
- kein Schriftformerfordernis !
- keine Kreuzung mit unterschiedlichem Inhalt
- nachweislicher Zugang beim Empfänger
- rechtzeitiger Widerspruch innerhalb max. 1 Woche
- Anfechtbarkeit bei bewußter Unrichtigkeit o. neuen Bedingungen

Hoffe, das hilft.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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