ich brauche dringend rat! ist es möglich ein kaufmännisches bestätigungsschreiben anzufechten?
bestätigungsschreiben
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wegen der Unüblichkeit kfm-Bestätigungsschreiben im ArbR, ersteinmal die Definition:
Im kfm.Verkehr hält ein Bestätigungsschreiben nach Vorverhandlungen, die zum Vertragsschluß geführt haben, den bereits formlos zustandegekommenen Vertrag gegenüber dem anderen Teil schriftlich zu Beweiszwecken fest. Schweigen hierauf gilt als Zustimmung.
Voraussetzungen:
- mündliche Vorverhandlung
- kein neuer Inhalt
- unmittelbare Folge auf Verhandlungen
- Erkennbarkeit als kfm. BS
- kein Schriftformerfordernis !
- keine Kreuzung mit unterschiedlichem Inhalt
- nachweislicher Zugang beim Empfänger
- rechtzeitiger Widerspruch innerhalb max. 1 Woche
- Anfechtbarkeit bei bewußter Unrichtigkeit o. neuen Bedingungen
Hoffe, das hilft.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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