betriebliche Alterversorgun

4. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
OA
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
betriebliche Alterversorgun

Hallo liebe Forumbesucher,

ich bin 1998 aus einem Betrieb, in welchem ich 28 Jahre gearbeitet habe ausgeschieden. Seit 2000 bin ich Frührenter.
2005 habe ich die gesetztliche Altergrenze überschritten und habe seit dem Datum auch Recht auf meine Betriebsrente.
Nun habe ich den Antrag auf die betriebliche Alterversorge erst jetzt, mit 68, gestellt. Die Firma weigert sich rückwirkend für die letzten zwei Jahre zu zahlen.

Darf sie das?

Außerdem ist der Betrag auf die betriebliche Altervorsorge in den 70er Jahren auf 100DM fixiert worden. In der aktuellen Zusage wird vermekt, daß mir anteilig, da ich ich vor 65 ausgeschieden bin lediglich 40 EUR gezahlt werden sollen. Gibt es keine Inflationsanpassung bei der betrieblichen Altersvorsorge? Hat die Firma ein Recht darauf mir den Betrag nur anteilig zu berechnenen, weil ich vor 65 ausgeschieden bin?

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus,

OA

-----------------
"OA-2008"

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen