Hallo zusammen,
ich bin Mitglied im Betriebsrat und wir haben im Moment das Problem, dass die Geschäftsleitung eine betriebliche Übung unbedingt umgehen/kippen will. Hier mal der Problemfall:
In unserem Betrieb ist es schon seit über 10 Jahren so, dass am 24. und 31.12 keiner arbeiten muss und uns dafür insgesamt ein Tag Urlaub abgezogen wird. Nun wollte die Geschäftsleitung, dass an beiden Tagen eine Notbesetzung vorhanden ist die jeweils bis mittags die Stellung hält. Wir (Betriebsrat) haben uns dagegen ausgesprochen und uns auf die betriebliche Übung berufen. Jetzt will die Geschäftsleitung hingehen und die gesamten Teamleiter dazu bringen an diesen Tagen zu arbeiten. Die Teamleiter sind keine leitenden Angestellten aber stecken natürlich mit der Geschäftsleitung unter einer Decke.
Was uns jetzt verunsichert ist die Frage ob diese Aktion unsere gesamte betriebliche Übung kippt oder nur die Teamleiter ihren eigenen Anspruch auf freie Tage damit zu nichte machen und natürlich was wir dagegen unternehmen können das sie uns nicht unterwandern.
Ich würde mich sehr über Antworten und Tipps freuen.
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betriebliche Übung kippen (?)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



1. als br-mitglieder habt ihr doch anspruch auf schulungen. fragt doch einfach mal dort - oder direkt bei der für euch zuständigen gewerkschaft.
2. die frage ist ja, inwieweit die rechte des br betroffen sind oder individualrechte der beschäftigten. insofern könntet ihr auch direkt klagen, um diese frage zu klären.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
Die betriebliche Übung kann auf mehrere Wege umgekippt werden. Sie kann durch
1. Änderungskündigung geschehen,
2. durch 3malige Wiederholung der Gewährung von Freizeit - so wie bis jetzt, die betriebliche Übung - unter Hinweis, dass die Freizeitgewährung auf freiwilliger Basis geschieht und darauf kein Anspruch für die Zukunft entsteht (diese Alternative MUSS aber von den Mitarbeiter einzeln unterschrieben werden).
Wenn ihr euch weigert die Unterschrift zu tätigen, dann könnt ihr klagen.
3. habt ihr mal die Tarifvereinbarung durchgeschaut? Steht da irgendwas von Vorbehalt oder was weiss ich in Bezug auf diese besonderen Tage?
-- Editiert am 11.10.2010 21:52
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die gewerkschaft werden wir morgen befragen allerdings schrecken wir so ein bissel vorm klagen zurück. wir sind seit einem halben jahr im br und was solche rechtsmittel angeht noch recht unsicher...
lisa_lisa den 2. punkt gibt es seit einigen jahren schon nicht mehr. die umgekehrte betriebliche übung ist zum glück nicht mehr rechtens.
wir sind keinem tv angeschlossen oder haben das vor :-)
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quote:
lisa_lisa den 2. punkt gibt es seit einigen jahren schon nicht mehr. die umgekehrte betriebliche übung ist zum glück nicht mehr rechtens.
Huch, jetzt aber nicht ernst, oder? Wäre ja bestürzt weil wir uns in der Richtung neulich mit einem Prof unterhalten haben. Hätten Sie mir ne Grundlage dazu?
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http://www.lvsahk.de/wef_dateien/gegenlaeufige_betriebliche_uebung.pdf
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WOW, danke! Okay... aber ich denke doch, dass ich Mist gebaut habe. Die Besprechung mit dem Prof könnte doch am Anfang 2010 gewesen sein... Um den Dreh... Naja, auf jeden Fall wusste ich das nicht und ich bin für den Link echt dankbar!!
YESSS... da bin ich froh drüber, weil ich zwischenzeitlich selber auch AN und von diesem Fall betroffen bin :-)))
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Hamburgerin, weisst du wie die Rechtslage ist, wenn diese betriebliche Übung bereits schon durch solche Freiwilligkeitsklauseln in den Vorjahren
umgekippt worden ist?
Besser formuliert: wirkt die Regelung rückwirkend (ex tunc) oder erst ab dem BAG Urteil (2009), also mit ex nunc-Wirkung?.
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