betriebsbedingte Kündigung , Abfindung möglich?

31. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ploetzlich
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
betriebsbedingte Kündigung , Abfindung möglich?

Hallo,

ich habe heute die Option gestellt bekommen, dass mein Arbeitgeber mich kündigt (zu ende des Monats) oder ich bleiben kann, aber mein Lohn um ca 350 netto gekürzt wird und ich Aufgaben übernehmen soll, wie "aufräumen".....
Mein Arbeitsbereich ist komplett weggefallen, die Firma steht wahrscheinlich zudem kurz vor der Insolvenz. Aber ich bin schon "länger" im Unternehmen, d.h. ich habe eine Kollegin, die noch in der Probzeit ist und jünger als ich. Ihr Aufgabenbereich fällt nach meiner Ansicht auch nicht darunter, dass sie "spezielle" Kenntnisse hat und "unentbehrlich" ist. Meine Frage ist: Können die mir so kündigen? Habe ich einen Anspruch auf Abfindung? Und ist es möglich eine Weiterbeschäftigung für weniger Lohn vorzuschlagen? Kann man einfach so das Gehalt kürzen?

Vielen Dank für Antworten!!!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jung-Unternehmer
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

betriebsbedingte kündigung brauchen einen sachlich gerechtfertigten grund meineswissens und aber einer mitarbeiterzahl von 10,25 MA muss bei einer betr. Kündigung eine abfindung gezahlt werden, die richtet sich nach einer berechnung die ich nicht kenne, aber bestimmt jemand anders hier, oder er korrigiert mich ganz, oder noch besser es stimmt so

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

quote:
Können die mir so kündigen?


Kommt drauf an, ob du Kündigungsschutz hast. Mitarbeiterzahl der Firma? Wie lange bist du da schon tätig?

quote:
Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?


Nein, nicht automatisch.

quote:
Und ist es möglich eine Weiterbeschäftigung für weniger Lohn vorzuschlagen?


Vorschlagen kann man alles mögliche.

quote:
Kann man einfach so das Gehalt kürzen?


Nein, kann man nicht. Zumindest nicht einseitig.

MfG

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#3
 Von 
Ploetzlich
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Vielen Dank für die Antworten!!!
Also es sind ca. 23 Mitarbeiter im unternehmen
Ich bin dort 1 jahr und 8 Monate. ....eine der "längsten tätigen" Mitarbeiter; wie erwähnt eine Kollegin erst 3 Monate (noch in der Probezeit)
Wie würde denn mein Arbeitgeber eine Gehaltskürzung "durchbekommen", was für Gründe könnten gerechtfertigt sein um eine Kürzung zu vollziehen?
Wann habe ich den Anspruch auf eine Abfindung?
Super lieben Dank für die Antworten schonmal!
Gruss

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Der Arbeitgeber könnte eine Änderungskündigung versuchen.

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html

quote:
was für Gründe könnten gerechtfertigt sein um eine Kürzung zu vollziehen?


Kommt auf die Situation an und die Umstände.

Zur Abfindung http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html

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#5
 Von 
Ploetzlich
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn meine Arbeitgeber eine Änderungskündigung versucht, bedeutet es ja, das er mich erst mal kündigen muss, also wieder "gute" Gründe geben warum und wenn diese "fehlerhaft" sind (zB. Sozialauswahl nicht beachtet etc.)ich ja anspruch auf Abfindung habe, da die Kündigung nicht gerechtfertigt? Oder liege ich hier falsch?

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ich weiche nochmal auf Herrn Hensche aus, da ich keine Lust habe, das alles hinzutippen, was es für Möglichkeiten gibt. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Aenderungskuendigung.html

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#7
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Wenn die Firma wirtschaftliche Probleme hat, ist es ein relativ natürliches Verhalten, wenn sich die Mitarbeiter durch teilweisen Gehaltsverzicht an der Erhaltung der Arbeitsplätze beteiligen.

Jedoch darf dies nur vorübergehend sein und die AN ihren "Kredit" wiederbekommen.
Dahingehend könnte dann eine *schriftliche* Abmachung mit der Belegschaft gemacht werden, aber bitte schön alle und nicht ein paar Einzelne.

Das beste für die AN ist es sich schon schnell nach anderen Stellen umzuschauen, weil es von einer festen Stelle heraus viel einfacher ist zu bewerben als aus der Arbeitslosigkeit heraus.


Einen generellen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Es sei denn die Firma bietet es freiwillig an, weil sie entweder nett ist oder - viel häufiger - ein reales Prozessrisiko sieht einen Kündigungsschutzprozess zu verlieren.
Bei arbeitgeberseitigen Kündigungen müssen die Mitarbeiter unbedingt auf die korrekte Einhaltung der KÜndigungsfrist achten, weil es sonst Sperren beim ALG1 gibt.

Viel Glück

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#8
 Von 
Ploetzlich
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also in meinem Fall ist es so, dass mein AG mich loshaben möchte, dieses Angebot habe nur ich bekommen und es handelt sich nicht um einen "lohnverzicht" um den Arbeitsplatz zu erhalten. Ich möchte sowieso gehen, aber es ist ja nun einmal einfacher sich aus einer Stelle zu bewerben und nicht aus einer Arbeitslosigkeit. Eine Zukunft für das Unternehmen sehe ich nicht... Aber er kann mir doch nicht kündigen, da es nicht gerechtfertigt ist, wie bereits erwähnt eine Kollegin ist noch in der Probezeit u. nach meiner Ansicht, muesste eher gekündigt werden. Die Frage ist nur, könnte ich eine Abfindung geltend machen?
DAnke noch einmal!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Die Frage ist nur, könnte ich eine Abfindung geltend machen?


Nein, es besteht kein 'automatischer' (gesetzlicher) Anspruch auf Abfindung.

Der AG kann schon erst mal [änderungs-]kündigen. Ob das so wirksam ist, kann man durch das Arbeitsgericht feststellen lassen. Wenn man bei einer Kündigung keine Klage erhebt, wird die Kündigung nach 3 Wochen ab Erhalt dann trotzdem wirksam (auch wenn sie z.B. sozial nicht gerechtfertigt ist).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Geltend machen ist so eine Sache.
Es muss dem AG schmackhaft gemacht werden eine Abfindung anzubieten, weil er sonst das Risiko hat dass die AN an den Arbeitsplatz zurückkehrt und für die Zwischenzeit zu Recht Lohn verlangen kann bis eine gerichtsfeste Entscheidung getroffen ist oder AN von sich aus kündigt.


Die Gerichte schlagen meistens während der Güteverhandlung die sog. Regelabfindung vor.
Die entspricht ungefähr dem Betrag aus KSchG §1a.

http://www.bundesrecht.juris.de/kschg/__1a.html

In dem Fall also ein Bruttogehalt. (Steuerlich leicht begünstigt gegenüber der normalen Besteuerung)


Es ist nicht ganz unproblematisch dem AG unter vier Augen vorzuschlagen dass er dann bitteschön eine nette Abfindung anbieten soll, wenn er schon betriebsbedingt kündigt.Denn die wird vor Gericht schnell wackeln und der AG muss die AN weiterbeschäftigen wenn sich AN nicht auf einen solchen Abfindungsvorschlag (des Richters oder AG) einlässt.

Wenn die Arbeitagentur von so einem vieraugenvorschlag Wind bekommt setzt sie einen Beteilungstatbestand des AN voraus und sperrt.
Das Sozial- und Arbeitsrecht ist halt zum Teil wirklich vom Gesetzgeber verkorkst worden.




Das Pokern sollte einem erfahrenen Anwalt überlassen werden, aber da kommen schnell ein vielleicht zwei Monatsgehälter an Kosten auf den AN zu , wenn es keine Rechtsschutzversicherung gibt.

Höhere Abfindungen, die *nicht* durch einen Gerichtsbeschluss dokumentiert sind, können von der Agentur für Arbeit aufs ALG1 angerechnet werden (gibt da einige Ausnahmen)
Denn die AfA vermutet da eine versteckte Gehaltszahlung.
AN die dann zu lange arbeitslos bleiben haben also gar nichts von einer höheren Abfindung.



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