Hallo,
ich möchte mein Ladengeschäft mit angeschlossener Werkstatt so nicht mehr weiter führen und in den Räumen eine Galerie eröffnen.
Ich habe aber einen Azubi (Anfang drittes Lehrjahr).
Ist eine betriebsbedingte Kündigung meinerseits möglich und muß ich mit einer Schadensersatzklage des Azubi rechnen ?
Ich würde mich auch bemühen etwas anderes für ihn zu finden, kann dieses aber nicht garantieren.
betriebsbedingte Kündigung Azubi
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
für Kündigungen von Ausbildungsverhältnissen nach BBiG gilt <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html">das.</a>
Die IHK sollte da eigentlich beratend (und evtl. vermittelnd) helfen können.
MfG
Ein geschlossener Betrieb kann keinen Azubi mehr beschäftigen bzw. kann kein Unternehmen wg. der Azubis aktive bleiben. Sie sind jedoch verpflichtet, den jungen Mann bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz zu unterstützen. Das kann in der Form erfolgen, dass Sie sich -wie von venotis vorgeschlagen- mit der Hilfe der IHK oder HWK um mögliche Lehrstellenangebote bemühen, sich selber umhören oder ihn seine Bewerbungen während der Arbeitszeit schreiben lassen.
Die Kündigung sollte aber mit der Schließung begründet sein und auch zum Termin der Schließung erfolgen. Bereits einige Zeit vor der Schließung, aus betrieblichen/wirtschaftlichen Gründen zu kündigen, ist nicht zu empfehlen. Dann könnte sich der Azubi erfolgreich zu wehren versuchen.
Und jetzt?
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