betriebsbedingte Kündigung erhalten. Was tun ?

24. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
PatW
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
betriebsbedingte Kündigung erhalten. Was tun ?

Ich habe heute die betriebsbedingte Kündigung zum 31.07.09 erhalten.
Ich soll gemäß Sozialplan eine Abfindung in Höhe von xxxxx erhalten.

Außerdem steht drin das ich gemäß freiwilliger Betriebsvereinbarung zum Interessenausgleich sozialplan eine Summe y erhalte wenn ich die Kündigung annehme und keine Kündigungsschutzklage erhebe.

Was bedeutet das für mich ?

Zu mir. Ich bin seit etwas über ein einem Jahr psychisch erkrankt und beziehe Krankengeld. Was wird mir passieren ?
Einen Anwaltstermin habe ich erst nächsten Donnerstag bekommen. Wie sieht es mit Krankengeld aus ? Verliere ich meinen Anspruch am 31.07. ?

Viele Grüße

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13 Antworten
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#1
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich habe im letztem Jahr ebenfalls eine derartige Kündigung erhalten. Ich habe diese angenommen. ( Wegen der Abfindung die in einem Zusatzvertrag zusätzlich noch Verhandelt wurde )
1) Diese Art von Kündigung kann zu einer Sperre beim Arbeitsamt führen.
( Aussage des AA hier am Ort) , da ich hätte Kündigungsschutzklage erheben können.
Frage: Steht in der Kündigung, dass die Auswahl nach Sozialplan getroffen worden ist?
Bei Annahme einer solchen Kündigung, sendet das AA dem AG einen Fragebogen zu, ob eine solche durchgeführt worden ist, insofern dies nicht in der Kündigung enthalten ist.
2) Das AA geht davon aus, wenn du die K annimmst und auf Klage verzichtest, dass du nicht genug getan hast, um deinen Arbeitsplatz zu erhalten
---- Sperre---- muss man nicht in Jeden Fall erhalten. Ich konnte dem AA plausibel erklären warum ich die Kündigung angenommen habe, und habe auch keine Sperre erhalten.
- im anderem Falle muss man dann auch seine Sozialversichrung für den Zeitraum der Sperre selber tragen.
Gruß
Claire

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" Claire"

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Da eine Klage ohne Anwalt kaum kosten verursacht würde ich klagen. Dabei könnte mehr rauskommen als wenn man gleich nachgibt. Hat aber auch seine Risiken, wobei die kaum was zahlen wenn die nicht müssen :-)

Jedoch bekommt du dann ab dem ersten Tag ALO Geld, oder darfst weiterarbeiten !

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#3
 Von 
PatW
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Claire,

Das die Auswahl nach Sozialplan erfolgt ist steht nich in der Kündigung.
Es steht nur drin das ich gemäß Sozialplan nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Summe x erhalte und das wenn ich keine Kündigungsschutzklage erhebe gemäß freiwilliger Betriebsvereinbarung nocheinmal Betrag y zu Betrag x hinzukommt.

Beide Beträge zusammen sind dann etwa die Hälfte meines Bruttolohns pro Jahr Betriebszugehörigkeit.
Wenn ich sicher sein kann keine Sperre zu bekommen, würde ich die Kündigung annehmen. Vor Gericht mehr als die hälfte zu bekommen ist denke ich eher unwahrscheinlich oder ?

Viele Grüße



-- Editiert am 24.06.2009 23:06

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#4
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Wie soll er denn Klagen, wenn er einen Vertrag unterschreibt, in welchem steht, dass er auf die Klage verzichtet.
Dann muss der AG eine Kündigung ausstellen, entweder ohne die Klausel und mitt Abfindung.. selbst wenn ohne steht ihm eine Abfindung zu.
Hier wäre zu klären wie lange er bei der Firma tätig war und wie hoch die Abfindung ist. Wenn die Abfindung wesentlich höher ausfällt, als ihm zustände und damit etwaige Sperrzeiten ( wenn überhaupt) überbrücken kann, sollte man überlegen ob man die K annimmt.
Bitte beachten das Abfindungshöhe immer Brutto ist und das Fa kräftig mitverdient. Also Netto sollte immer 3-4 Monatgehälter Netto bei mehr raus kommen... dann kann man schon akzeptieren ohne großen Aufwand mit Anwalt und Klage ..
Wer weiß schon wie viel einem zugesprochen wird bei einem Arbeitsgerichtsprozess. Ich kenne nur negative Fälle in der Konstellation.


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" Claire"

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#5
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
nimm den Termin beim Anwalt wahr. Ist kurzfristig genug.
Denn es gibt eine Klagefrist von 3 Wochen zu beachten.

Generell darf die AfA bei betriebsbedingten Kündigungen keine Sperren verhängen. Kommt drauf an wie die Kündigung formuliert ist, also wenn der AG Fehler in der Kündigung gemacht hat.
Wichtig ist es auch die (gesetzliche) Mindestkündigungsfrist einzuhalten ist.
Das ist dann eher Sozialrecht.

Da muss aber halt ein Profi ran.
Viel Erfolg.



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#6
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo,
ich habe damals gepockert, und gesagt also "Mehr" dan nehme ich an ;-) hat fundktioniert.
Nach Sozialplan ( Auswahl) wäre ich mit 3 Kindern unverheiratet die letzte gewesen die geht. Ich habe dem AA aber plausibel mitgeteilt ( nach Anfrage vom AA mit Bogen zum Ausfüllen warum ich die K angenommen habe ) das ich davon ausgehe das bei der schlechten Wirtschaftslage die Firma wohl eher in Insolvenz gehen wird. Mutmaßung von mir... Dem AG hat das AA wie gesagt den Fragebogen gesendet ob eine Sozialauswahl durchgeführt worden ist und dieser hat geschrieben..
NEIN keine Sozialauswahl, aber das die Abteilung aufgelöst worden ist.
Hattest oder hast du in deiner Abteilung Kollegen? Welche eher hätten gekündigt werden müssen?
Ich hatte Glück AA hat gezahlt, tatsächlich ist es dann wirklich ein paar Monate später so gekommen das die Marke verkauft wurde und das Unternehmen geschlossen wurde.
POCKERN hilft manchmal... ist aber auch eine heiße Sache....

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" Claire"

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#7
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Mein Anwalt hat mir damals gesagt, dass die Kündigung wenn ich diese so annehme wirksam ist und ich mit einer Sperre beim AA rechnen könnte. Ansonsten darf die Kündigung gar nicht erst angenommen werden, unter dem Aspekt das man mitteilt das diese Klausel unakzeptabel ist. Gilt die Kündigung als angenommen, kann man klagen, aber ob dann unbedingt mehr raus springt ist fraglich. Eine solche Kündigung ist meist mit einem separaten Settlement versehen. Auf dem Kündigungsschreiben selbst steht meist das man die Bedingungen im Settlement akzeptiert.
Die Höhe der Abfindung ist die welche Ihm zusteht. Meistens sind diese Art von Kündigungen in den Augen vom AA auch als Aufhebungsvertrag zu betrachten
( Aussage meines Anwaltes)

P.S. ich spreche hier nur über meine Eigenen erfahrungen nicht über wirklich Rechtsansprüche, steht mir ja auch nicht zu ;-)

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" Claire"

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#8
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Noch mal gelesen, wenn drin steht das die Kündigung nur wirksam ist wenn er annimmt, so ist er noch NICHT gekündigt und brauch auch nicht zu klagen !
So wie geschrieben steht ist die Kündigung erst dann wirksam, wenn er die Klausel akzeptiert. Somit besteht auch keine 3 Wochen frist, denn er hat ja keine Kündigung

--- ach wie kompliziert , das Leben doch manchmal ist ;-)

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" Claire"

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#9
 Von 
PatW
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich bin 28 und hab 12 Jahre lang bei der Firma gearbeitet. Bin ledig und habe keine Kinder.
Ich habe nur noch zwei Kolleginen die den in der gleichen Abteilung arbeiten. Einmal mit Ehemann und einem Kind und eine mit zwei Kindern und Freund (arbeitslos) Beide sind auch schon älter.

Die gesetzliche Kündigunsfrist beträgt ja bei mir nur einen Monat wenn die Informationen die ich Wikipedia entnommen habe stimmen und diese wird auch eingehalten.

Ich nenne jetzt mal fiktive Zahlen. Abfindung x würde 1000 Euro betragen, der Betrag y der bei Annahme der Kündigung hinzukommt 500 Euro. Wären also 1500 Euro brutto.
Mein Letztes Bruttogehalt waren 260 Euro im Monat

Gekündigt bin ich definitiv zum 31.07. laut Kündigungsschreiben.
Die Abfindung y mit 500 Euro erhalte ich jedoch nur wenn ich nicht Klage.

Gibt mir das Arbeitsamt eigentlich auskunft ob mich bei Annahme der Kündigung eine Sperrfrist erwartet ? Muß mich ja eh noch Arbeitssuchend melden

Viele Grüße


-- Editiert am 24.06.2009 23:30

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#10
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Abfindung passt... Kündigungsfrist nicht, den je nach Betriebzugehörigkeit Jahre erhöht sich die Frist. ( Noch mal Nachlesen bitte )
Dem AA würde ich nichts auf Butterbrot schmieren.... auf keinen Fall,,,, geschickt vorgehen. Wie gesagt das ist ein Pokerspiel.
Sag deinem AG das du wenn du die K so akzeptierst du mit einer 3 Monatigen sperre rechnen musst und die Überbrücken musst. also 3 x 260 drauf ;-)
und ihm glaubhaft machen, dass du ja annehmen würdest. Aber warum ? Du hast doch keine Vorteile? Die Abfindung würde ja genauso ausfallen, bei einer normalen Betriebsbedingten Kündigung und klage. Wenn der AG ganz schlecht drauf ist, stellt er dich wieder ein , denn bei einer Klage .. klagt man immer auf Wiedereinstellung.
Ein Anwalt kann die auch helfen im Vorhinein mehr Abfindung herauszuschlagen.
Also eine Einigung vorher finden, denn das AA wird eventuell mur den gesetzlichen Bestimmungen folgen. Und der Anwalt kassiert immer mit.
Also würde ich es erst mal selbst versuchen mit dem AG zu handeln.
Eventuell auch auf die Kündigungsfrist hinweisen ( Betriebzugehörigkeit )

Zur Info.
Ich habe 15 Minuten mit meinem Anwalt gesprochen wegen einer Abfindung von 370.... Euro und habe 280,00 € fürs Gespräch bezahlt ... Hätte ich mir sparen können..

Aber es liegt in Jedem sein eigenem Ermessen.
Wenn du dir sicher bist das der AG dich 100%tig los werden will. pockern...

Ansonsten Sozialauswahl scheint richtig getroffen zu sein ...

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" Claire"

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#11
 Von 
PatW
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kündigunsfrist scheint korrekt zu sein. Wikipedia sagt folgendes dazu:

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

Das da erst das Arbeitsverhältnis ab dem 25. Lebensjahr berücksichtigt wird hab ich vorher auch noch nie gehört.

Bei den Anwaltskosten hab ich nichts zu befürchten da ich eine Berufsrechtsschutz habe und diese nutzen kann.

Dem Anwalt kann ich ja im Prinzip dann einfach sagen das ich die Kündigung aktzeptiere wenn ich die 1500 Euro bekomme und keine Sperre. Den Rest kann ich ja eigentlich dann ihm überlassen oder ? Wenn er meint das AA wird eine Sperre verhängen dann kann er ja mit meinem Noch AG verhandeln.

Und ja loswerden möchten die mich aufgrund meiner Krankheit schon sehr gern da bin ich mir sicher

Will das Arbeitsamt das Kündigungsschreiben eigentlich nicht für die Akten haben bzw. sehen ?

Viele Grüße

-- Editiert am 24.06.2009 23:56

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
PatW
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So,

hab überraschend den Termin schon heute bekommen weil jemand abgsprungen ist.
Der Anwalt hat jetzt erstmal einen Brief aufgesetzt um Sozialplan etc. zu bekommen.
Weiterhin meinte er das die nach §622 geltenden Kündigungsfristen unwirksam sind. Gibt da wohl schon Urteile zu.
Bin gespannt was dabei rauskommt.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Ja das AA will die Kündigung sehen und auch das Agreement also Anhänge etc....
Wenn die Rechtschutz das übernimmt, bitte unbedingt vorher bei der Versicherung anfragen und genau den Fall schildern, ggf. eine Übernahmeerklärung senden lassen.
gruß

-----------------
" Claire"

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