Hallo,
ich bräuchte bitte kurze einen Rat.
Ich bin im 3. Monat schwanger und mein Arbeitgeber weiss davon. Dem Betrieb geht es wirtschaftlich überhaupt nicht gut und es sieht so aus, als ob bald eine betriebsbedingte Kündigung ins Haus steht. Meine Frage nun: Wer zahlt mir mein Gehalt bis zur Geburt und habe ich Anspruch auf Elterngeld? Was wäre, wenn der AG während der Elternzeit betriebsbedingt kündigen würde?
Vielen Dank
Cludiludi
betriebsbedingte Kündigung trotz Schwangerschaft
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, es wäre erst mal abzuwarten, ob du überhaupt gekündigt wirst. Du hast sowohl während Schwangerschaft (+ 4 Monate danach) als auch während der Elternzeit Kündigungsschutz.
MfG
auch wenn es betriebsbedingt ist? Wenn die Firma zumachen muss habe ich doch wohl auch trotz Schwangerschaft Pech gehabt...wer bezahlt mich denn dann? Das Arbeitsamt?
Danke
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Hallo,
es gibt zwei Fälle wo eine Schwangere ihre Ansprüche verlieren kann:
Insolvenz der Firma und wenn die zuständige Landesbehörde vorher einer Kündigung zustimmt. Letztere Zustimmung wird in der Praxis nur selten erteilt, insb. wenn die Mutter sich schwere Verstöße zurechnen lassen muss.
Betriebsbedingte Kündigungen fallen also auch normalerweise auch nicht darunter. Das ist etwas anderes als eine Insolvenz.
Und die Entscheidung der Behörde ist ansonsten auch wiederum ein Verwaltungsakt gegen den man/frau Rechtsmittel einlegen kann.
Natürlich kann die Firma jederzeit eine (betriebsbedingte) Kündigung aussprechen, aber ein Arbeitsgericht würde diese aufgrund der glasklaren Gesetzeslage für nichtig erklären. Mutterschutz ist der härteste Kündigungsschutz den es gibt, noch härter als der für Beamte.
Voraussetzung für diesen Gerichtsentscheid ist jedoch die Einhaltung von Fristen durch die Mutter :
Innerhalb von drei Wochen nach ZUgang einer Kündigung muss Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingehen und außerdem hat die Mutter schon davor zwei Wochen Zeit nach Zugang einer Kündigung eine Schwangerschaft so dem AG mitzuteilen, dass dieser nachher nicht behaupten kann, er hätte nichts davon gewusst. z:B. Attest weiterleiten und Kopie von der Personalabteilung bestägigen lassen.
Das Sozialrecht zwingt Arbeitnehmer auch faktisch gegen ungesetzliche Kündigungen gerichtlich vorzugehen, weil es sonst ALG-Sperren gibt.
Jemanden der sein Haus selber anzündet zahlt die Feuerversicherung auch nix...
Dazu kommt noch dass das Elterngeld nachher viel geringer ausfällt.
Da neben dem Gehalt eine Menge Geld auf dem Spiel steht, würde ich im Falle einer Kündigung sofort fachanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.Es lohnt sich in jedem Fall und bei schneller Reaktion können noch die Fristen eingehalten werden.
Bei geringem Gehalt gibts beim Arbeitsgericht auch Beratungsscheine bzw. Prozesskostenunterstützung, wenn es keine Rechtsschutzsversicherung oder Gewerkschaftsmitgliedschaft gibt.
Eine Win-Win-Win-Situation für Frau, Firma und einen weiteren Kollegen entsteht hingegen für eine solche Situation, wenn die Frau von der/dem FA ein Beschäftigungsverbot erhält weil Gesundheit von Kind oder/und Mutter gefährdet ist.
In dem Fall bekommt die Schwangere ihr Gehalt weiter, muss nicht arbeiten und die Firma kann sich Gehalt im Wesentlichen von der Krankenkasse der Frau zurückholen. Gleichzeitig muss zumindestens für diesen Zeitraum einer weniger gekündigt werden.
Ein Beschäftigungsverbot kommt auch kurzfristig für manche Tätigkeiten und Gefahrenumgebungen aber auch bei besonderem Stress, wie z.B. Mobbing vor.
Bei ersten Anzeichen von Mobbing würde ich mit FA sprechen, dass das nicht auszuhalten ist.
Das war der allgemeine Fall und was Euch zwei/drei betrifft : Alles Gute ! ^^
Arbeitgeber kündigt schriftlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Probezeit nach mündlicher Bekanntgabe der Schwangerschaft. Innerhalb der Kündigungsfrist freigestellt vom Arbeitgeber von der Arbeit unter Anrechnung von Urlaubstagen und Freizeitausgleich. Habe meine Arbeitskraft angeboten. Nachdem die Kündigungsschutzklage beim AG vorlag bekam AN eine E-Mail, dass mündlich eine Beschäftigung in einer Filiale von über 400 km Entfernung vom Wohnort angeboten worden wäre, diese hätte der AN abgelehnt.
So ist der vorliegende Fall, der mich betrifft. Mein Rechtsanwalt ist sich unsicher, ob ich mit der Kündigungsschutzklage durchkomme. Die Kündigungsfrist ist seit drei Wochen abgelaufen und die Verhandlung erst in sechs Wochen. Der Anwalt teilte mit, dass ich keine Besorgnis haben solle, wenn ich das Verfahren gewinne, da ich ja bereits von der Arbeit freigestellt wurde. Oder hätte ich trotzdem weiterhin den Arbeitsplatz aufsuchen sollen? Das Angebot in einer anderen Filiale ist eine Lüge. Der Lohn wurde auch zurückbehalten sowie Abrechnung und aller Austrittsunterlagen. Vom Jobcenter bekomme ich keine Unterstützung bis eine letztendliche Klärung vorliegt. Ich kann keine laufenden Kosten zahlen, bin bereits mit Zahlungen wie Miete etc. im Verzug und weiß auch nicht, wie meine Chancen stehen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich seelisch noch in der Lage sein werde bei diesem Arbeitgeber zu arbeiten, da er auch ein Choleriker ist und oft die Kontrolle verliert, abgesehen von den täglichen Bauchschmerzen die ich hätte aufgrund der bisher entstandenen rechtlichen Situation. Öffentliche Einrichtungen sowie Schwangerschaftskonfliktberatungen geben mir keine finanzielle Unterstützung zur Überbrückung. Ich weiß nicht mehr weiter und komme zu Hause nicht zur Ruhe bis zur Verhandlung. Habe Angst um das Wohlsein des Ungeborenen, da meine Psyche bereits im Keller ist und ich keine Nacht mehr vernünftig schlafen kann. Diese Situation lässt mir keine Ruhe. Brauche dringend Hilfe! Bitte geben Sie mir einen Rat oder eine Meinung, zu dieser verqueren Situation.
@venotis
... dass man von dir wieder mal was liest! Prima. Dir geht es hoffentlich gut.
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