betriebsbedingte oder fristlose Kündigung

7. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
spimky
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
betriebsbedingte oder fristlose Kündigung

Hallo,
ich hoffe ihr helft! Es eilt! Folgendes Problem:
Wir haben einen Mitarbeiter den wir dringend loswerden wollen.
Am Mittwoch den 05.10.05 haben wir mit ihm gesprochen, ihm gesagt dass wir nicht mehr mit ihm zusammen arbeiten möchten.
Wir haben ihm angeboten ihn mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freizustellen, wenn er eine Kündigung zum 31 Okt. 05 akzeptieren würde. Wir wollten die Kündigung entsprechen zurück datieren und uns eine Empfangsbestätigung für das entsprechende Datum von ihm unterschreiben lassen. In die Kündigung haben wir nur geschrieben, dass wir ordentlich zum 31.Okt.05 aus betriebsbedingten Gründen kündigen.
Der Mitarbeiter wollte es sich zum nächsten Tag überlegen und fuhr nach Hause. Am übernächsten Tag also heute, kommt er auf die Arbeit, und meint seine Krankmeldung würden wir nächste Woche erst bekommen, bei seinem Arzt sei eingebrochen worden...Die Kündigung würde er so nicht unterschreiben, wir müssten den betriebsbedingten Grund erläutern und er wolle eine ordentliche Kündigung, so dass er auf dem Arbeitsamt nicht gesperrt werden würde. Darauf hin fährt er wieder nach Hause. Wohlgemerkt kerngesund!!!
Jetzt meine Frage:
Wenn wir zum 15.Nov.05 kündigen, müssen wir den betriebsbedingten Grund erläutern? Unsere Firma steht kurz vor der Insolvenz und sein Arbeitsgebiet betrifft Saisonartikel, die im Winter absolut nicht laufen. Er arbeitet keine 2 Jahre für uns, keine Familie.
Was ist wenn er einfach nicht zur Arbeit erscheint?
Wenn ich die Kündigung heute abschicke und er kann seine Krankheit nicht belegen, ist dass dann ein fristloser Kündigungsgrund? Wenn ja kann ich noch fristlos kündigen, wenn ich heute erstmal eine ordentliche Kündigung raussende?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
claridge
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo
Du schreibst:
Unsere Firma steht kurz vor der Insolvenz und sein Arbeitsgebiet betrifft Saisonartikel, die im Winter absolut nicht laufen. Er arbeitet keine 2 Jahre für uns, keine Familie.
Das sollte eigentlich Grund genug sein.
Zum anderen, so meine ich gelesen zu haben. braucht in einer ordentlichen Kündigung kein Grund genannt werden. Das wäre erst vor dem Arbeitsgericht relevant, wenn es denn dazu käme. Wichtig ist nur das die Kündigungsfrist eingehalten wird.
Als nächstes: Wie handhabt ihr es mit der Krankmeldung. Bis zu welchem Werktag muß dieses Schriftstück bei euch abgegeben sein?
Als letztes: Wenn die Krankmeldung nicht zutreffend ist habt ihr natürlich die möglichkeit dies über einen Amtsarzt kontrollieren zu lassen.

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Wir haben einen Mitarbeiter den wir dringend loswerden wollen.
Am Mittwoch den 05.10.05 haben wir mit ihm gesprochen, ihm gesagt dass wir nicht mehr mit ihm zusammen arbeiten möchten.


Hallo spimky
Warum? (Betriebsbedingt? Personenbedingt? ???)

quote:
Wir wollten die Kündigung entsprechen zurück datieren und uns eine Empfangsbestätigung für das entsprechende Datum von ihm unterschreiben lassen.


Sowas hätte ich auch - zu recht - nicht unterschrieben.

quote:
... und meint seine Krankmeldung würden wir nächste Woche erst bekommen, bei seinem Arzt sei eingebrochen worden...


Quatsch mit Sosse! Jeder niedergelassene Arzt muss eine Vertretung haben, zu der man akut als Patient gehen kann. (... und diese Vertretung zu 'organisieren' dürfte eine der ersten Handlungen von Arzt bzw, Personal gewesen sein, nachdem der Arzt festgestellt hat, dass er die Praxis nicht betreiben kann)

quote:
Was ist wenn er einfach nicht zur Arbeit erscheint?


Dann fehlt er unentschuldigt.

quote:
Wenn ich die Kündigung heute abschicke und er kann seine Krankheit nicht belegen, ist dass dann ein fristloser Kündigungsgrund? Wenn ja kann ich noch fristlos kündigen, wenn ich heute erstmal eine ordentliche Kündigung raussende?


Ob ihr mit einer fristlosen Kündigung da durchkommt, kann man von hier aus nicht beurteilen. Kann sein, dass ein Gericht sagt, ihr hättet erst abmahnen müssen oder auch nicht.

Wieviele Mitarbeiter hat die Firma? Wie ist die reguläre Kündigungsfrist für den Mitarbeiter lt. Vertrag?

MfG

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