bewerbung mit niedrigerem schulabschluss,obwohl man abitur hat?

30. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
chris71
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
bewerbung mit niedrigerem schulabschluss,obwohl man abitur hat?

Hallo zusammen,
ich komme aus NRW und suche zur Zeit eine ausbildungsstelle.
meine frage ist, kann ich mich bewerben ohne mein abitur anzugeben, also mit fachoberschulreife.
hätte das, wenn es auffliegen sollte, außer, dass ich die stelle verlieren würde, noch andere rechtl. konsequenzen? >betrug? urkundenfälschung? oder ähnliches?
ich bin psychisch angeschlagen, und deshalb nicht so fit, wie es mein gutes abitur aber aussagen würde, deshalb meine frage.
ich habe schon 2 sachen abgebrochen, wegen meinem abitur, waren die anforderungen einfach zu hoch.
deshalb hätte ich mehr chancen, ein zufriedenes leben zu führen, wenn ich halt einen nicht so schweren ausbildungsberuf finden würde, und das geht halt nur mit einer geringeren qualifikation.
vielen lieben dank für antworten und meinungen!
christian

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

ob es rechtliche Konsequenzen hat, kann ich dir leider nicht schreiben. Ich weiß nur, dass man wahrheitsgemäße Angaben machen muss, der Lebenslauf muss vollständig sein. Wie willst du die 3 Jahre Oberstufe erklären?

Was für einen Ausbildungsberuf willst du denn anstreben? Wirst du dort nicht genommen, weil du überqualifiziert bist? oder sind das Ausbildungsberufe, die von vornherein so anspruchsvoll sind?

Hast du mal mit dem Ausbildungsberater bei der IHK gesprochen - kann der nicht helfen, eine Ausbildungsstelle trotzdem für dich zu finden?

und letzte Frage: Willst du einen Rausschmiss aus der Ausbildung in Kauf nehmen, wenn du das Abitur nicht angibst und es auffliegt - dann hast du die 3. oder 4. abgebrochene Ausbildungsstelle... was dann?

Ich hoffe, du hast dir die ganzen Konsequenzen gründlich überlegt!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.794 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen