Hallo,
habe folgende Frage und wäre happy wenn mir da jemand Weiterhelfen könnte.
Bin in der Minrealwasser-Industrie beschäftigt ( Gewerkschaft: NGG) und wir bekamen bis jetzt immer die Pausen durchbezahlt. Dies wurde nun geändert.
Wann muß der Arbeitgeber die Pausen durchbezahlen:
Im 2- oder nur im 3- Schichtbetrieb.
Vieleicht kann mir auch jemand sagen wo das schriftlich festgehalten ist.
Im Tarifvertrag ist das ziemlich schwammig geregelt.
Bedanke mich im voraus schon für Eure Hilfe.
Gruß aus dem Rheinland
Andy
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bezahlte Pausen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
In 3-Schicht-Betrieben, jedenfalls bezogen auf die Metallindustrie NRW, ist dem AN ausreichend Zeit zum Einnehmen der Mahlzeiten ohne (!) Lohn- und Gehaltsabzug zu gewähren, so BAG, Urteil vom 16.05.1990, in: DB 1990, 1772
. Vgl. insoweit § 4 Abs. 4 des MTV der Metallindustrie NRW.
Vielleicht könntest Du den genauen Wortlaut der Regelung zitieren?
im tarifvertrag steht das bei durchgehenden kontinurirlichen schichtbetrieb eine bezahlte pause von 30 min. zusteht...Nur ist eine 2-fach Schicht auch durgehend,oder bezieht es sich auf 24 stunden (3-fach schicht)
vielen dank
gruß andy
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@andy-nwd, da müsste man schon den genauen Text des Tarifvertrages dazu wissen. Wenn du den hast, dann poste ihn doch mal hier.
MfG
Hier der Auszug aus dem Tarifvertrag:
III.:Zusätzliche Regelungen zur Arbeitszeit
3. Werden Arbeitnehmer in durchgehender Schicht kontinuirlich beschäftigt, so haben sie innerhalb der Schicht Anspruch auf eine bezahlte Pausenzeit von 30 Minuten Dauer am Arbeitsplatz, an dem ausreichend Möglichkeiten zur Einhaltung der Pausen zu schaffen sind.
Dies ist der Auszug,hoffe kannst mir weiterhelfen.
Gruß aus dem Rheinland
Andy
Meines Erachtens<font color=red>*</font> bezieht sich der Auszug aus dem MTV nur auf durchgehende (rund um die Uhr 24 h täglich) Schicht.
MfG
<font color=red>*</font> Ich bin kein Anwalt!
genauso sehe ich es auch,nur kollegen von mir wollen das nicht so richtig wahrhaben.erstmal vielen dank...gruß andy
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Dem Wortlaut nach, dürfte in der Tat ein 3-Schicht-System gemeint sein. Ich vermute, Du bist im 2-Schicht-System beschäftigt? Wenn Du im 3-Schicht-System beschäftigt wärst, hättest Du wahrscheinlich zum einen Anspruch auf Vergütung der Arbeitspause und zum anderen einen Anspruch darauf, daß die Pausenvergütung als Arbeitsverdienst in die Berechnung der Urlaubsvergütung einzubeziehen ist.
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