bezahlung trotz kündigung?

9. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
reptilia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
bezahlung trotz kündigung?

hallo liebe leute!

am 12.6.08 habe ich bei einer zeitarbeitsfirma einen arbeitsvertrag unterschrieben. ich wurde auch gleich am selben tag noch eingesetzt. habe in einem getränkelager einer großen supermarktkette gearbeitet, bis zum 7.7.08. ich habe dort sehr viel, schwer und lange gearbeitet, von montags bis freitags. neun stunden waren es mindestens jeden tag und die schichten waren auch nicht das wahre, vor allem die frühschicht. diese fing um 5:00 uhr morgens an. da ich nur einen motorraller besitze und jeden tag 40km für eine fahrt brauchte, musste ich also um 3 uhr aufstehen und um viertel vor 4:00 losfahren, damit ich um 5:00 meine arbeit beginnen konnte. wenn ich dann um 15:30 feierabend hatte musste ich wieder eine stunde lang nach hause fahren, war also gegen 16:30 zu hause und legte mich gleich ins bett. mein leben bestand quasi nur noch aus arbeiten und schlafen.

ich habe mich deswegen für eine kündigung entschieden. als ich meine entscheidung zur kündigung bei dem chef des getränkelagers ankündigte, sagte der zu mir, dass ich nur noch montag kommen bräuchte, dann sei für mich ende. das war am freitag den 4.7.08 und noch bevor ich überhaupt eine kündigung losgeschickt hatte zu meiner zeitarbeitsfirma. ich informierte daraufhin meine zeitarbeitsfirma per mail, das ich kündigen will und das der getränkemarkt mich nur noch bis einschl. montag beschäftigt. es kam darauf keine antwort. ich habe also am montag (7.7.08) die kündigung zu meiner zeitarbeitsfirma geschickt. problem ist ja jetzt, dass ich eine vertragliche kündigungsfrist von 2 tagen habe, das bedeutet das ich eigentlich noch am dienstag und mittwoch (heute) hätte arbeiten müssen. das geht ja aber nicht, weil ich schon ab dienstag ausgeschlossen war im getränkelager.
meine zeitarbeitsfirma sagte mir dann, das sie mich so schnell nicht für die letzten 2 tage irgendwo unterbringen kann und das ich deswegen den arbeitsvertrag verletzt hätte, da ich ja nicht die 2 tage vertragliche kündigungsfrist eingehalten hätte, obwohl es doch gar nicht meine schuld ist, dass ich die beiden letzten tage nicht mehr arbeiten kann.

soviel erstmal zu meiner situation. ich habe a jetzt ein paar fragen:
ist meine kündigung denn jetzt unwirksam? Was ist mit den vielen stunden, die ich bereits gearbeitet habe? Müssen diese trotzdem voll und ohne „vertragsstrafe“ ausbezahlt werden? Oder bekomme ich etwa gar nichts? Denn ein riesiges problem bei mir war, dass ich von meiner zeitarbeitsfirma an eine andere ausgeliehen wurde die dort im getränkelager die arbeiter stellte. demzufolge habe ich meine stundenzettel auch bei der firma abgegeben , an die ich ausgeliehen wurde. Was wenn die meine stundenzettel nicht weitergegeben haben oder dies einfach behaupten? Was wenn meine zeitarbeitsfirma sagt, sie hätten von mir keine stundenzettel bekommen? Ich habe sie immer korrekt ausgefüllt unterschreiben lassen und dann direkt dort abgegeben.

bitte gebt mir ein paar antworten und anregungen

mit freundlichen grüßen

reptilia

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ganz sicher: deine kündigung gilt. eine kündigung ist nämlich nicht *annahmebedürftig*. ob die 2-tage-k-frist, wie sie in deinem vertrag steht, rechtens ist, kann dir egal sein, da die kündigung ja nicht vom ag ausgeht.
... schleierhaft ist mir die geschichte mit dem getränkemarkt, d.h. ob man dich dort so auf den montag eingrenzen durfte - da fehlen infos zu vereinbarungen über die wöchentliche az. ein fehler war gewiss, dass du dich damit zufrieden gegeben und die zeitarbeitsfirma nur per mail informiert hast, statt die sache umgehend zu klären.
jetzt könnte es sein, dass die getränkefirma in annahmeverzug ist, wenn sie dich vertragswidrig nicht beschäftigt. aber das wird wohl nur ein rechtsanwalt klären können, schätze ich.

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