meine freundin will sich jetzt eine wohnung nehmen sie arbeitssuchend und macht gerade ein praktikum. sie will jetzt eine ausbildung als erzieherin machen (überbetrieblich). jetzt meine frage das arbeitsamt sagt sie darf sich keine wohnung suchen weil sie doch auch bei den eltern wohnen kann und wenn dann nur mit ihren freund, sprich mit mir. sie ist 20 darf da das arbeitsamt ihr vorsschreiben das sie zu ihren eltern ziehen muss?
bezüge Arbeitsamt
@benjamin
sozialrecht
bitte dann genauere angaben, wo deine freundin jetzt wohnt (zuhause?)
sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
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bei mir und meinen eltern
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aso ok
sie wohnt bei mir und meinen eltern
Sie kann machen was sie will, nur muss sie die Wohnung dann auch zahlen. Da sollte man sich eben eine Ausbildung suchen, die einem auch das alleine Leben finanzieren kann. Evtl. hat sich Unterhaltsansprüche gegen die Eltern, falls die Geld haben.
Wer ein Praktikum macht ist nicht "arbeitssuchend" sondern arbeitet.
Wenn Sie mit dir zusammenzieht gibts auch kein Geld, denn dann seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft
K.
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