Ich habe vor evtl. einen Teilzeitjob anzunehmen für ca. 20 Stunden in der Woche.
Wer trägt die Sozialversicherungsbeiträge wie KV, RV und PV?
Trägt der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils die Hälfte?
Und, sollte ich nicht mehr in diesem Job arbeiten können, bin ich dann trotzdem gesetzlich pflichtversichert und habe ich nach Beendigung dieses Jobs Anspruch auf ALG-I ?
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bin ich bei Teilzeit auch voll versichert
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn Du nicht auf 400 € Basis arbeitest, sondern mindestens einen sog. "Midi-Job" hast, also ab 401 € monatlich, dann bist Du auch voll versichert. Dies bedeutet, Du trägst Deinen Anteil an den Abgaben, der Arbeitgeber seinen Anteil. Wie hoch der ist, für beide Seiten, das kommt drauf an. Die AOK hat da ein ganz gutes Programm auf ihrer Seite, unter den Infos für Arbeitgeber. Da kann das ausgerechnet werden.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, bist Du dann aber pflichtversichert, d.h. in der gesetzlichen Krankenkasse.
ALG I bekommst Du, wenn ein Jahr (im Minimum)an die AfA abgeführt worden ist.
wirdwerden
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-- Editiert wirdwerden am 29.08.2011 10:54
Sie sollten bedenken, dass Sie im Fall einer Arbeitslosigkeit nur Anspruch auf höchstens 67% des letzten Nettogehalts haben. Bei einer Teilzeitstelle kann das bedeuten, dass man bei Arbeitslosigkeit zusätzlich AlgII beantragen muß, um zu überleben.
Eine auf Dauer ausgeübte Teilzeit-Stelle wirkt sich auch negativ auf auf Ihr Renten-Konto aus, da die Beiträge ja niedriger sind und somit der Rentenanspruch einiges geringer ist als bei einer Vollzeit-Stelle.
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Ja, aber immer noch besser, als garn nichts tun. Denn das wirkt sich auf das Rentenkonto nicht mal ein wenig, sondern gar nicht aus.
wirdwerden
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