hallo helferleins!
ich arbeite seit 16 jahren an derselben stelle.november 2007 bekam ich meine form und fristgerechte kündigung.nun weiss ich aber nicht so recht ob ich nicht doch das verpasste nachholen könnte.die formulierung lautet so:
firma A endet mit der fertigstellung von firma B durch die .......GmbH.der zeitpunkt der fertigstellung von firma B ist aus heutiger sicht mitte 2008.
bis zu diesem termin(gegebenenfalls also auch länger als 30.05.2008)wird eine beschäftigung in der firma A garantiert.
nun meine fragen nach so einem tag wie heute:
1. kann ich nun sagen:moin chef es ist bald der 1.6.2008 such schon mal paar neue?
2.oder muss ich nun neu gekündigt werden,weil sich durch hinauszögern(jetzt wird von ende september geredet)ja meine gesamtlaufzeit um ein halbes jahr verlängert hat(sind ja dann schon fast 17 jahre).
mfg gottfried
bin ich nun gekündigt oder nicht?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Moin,
die Informationen sind leider lückenhaft.
Für eine Kündigungsschutzklage ist es wohl bei weitem zu spät. Es hätte innerhalb von 3 Wochen nach Kündigungszugang geklagt werden müssen.
Unter dem Rest kann ich mir leider nix vorstellen.
Bitte eine konkretere Beschreibung *anonymisiert* hier einstellen.
16 Jahre Mitarbeit bedeutet auch eine lange Kündigungsfrist. Wurde eine Abfindung oder ein Sozialplan angeboten?
Hallo,
quote:
firma A endet mit der fertigstellung von firma B durch die .......GmbH.der zeitpunkt der fertigstellung von firma B ist aus heutiger sicht mitte 2008.
bis zu diesem termin(gegebenenfalls also auch länger als 30.05.2008)wird eine beschäftigung in der firma A garantiert.
Und wo steht da was von Kündigung?
MfG
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danke ihr 2 unermüdlichen.
@Maestro1000
nein abfindung und sozialplan war nicht.auch mein wissen um eine eventuelle abfindung hielt sich in grenzen,wie du richtig bemerkt hast.wir sind nur ne kleine firma mit 7 angestellten.und von selber kam der chef nicht und hat uns den abschied versüsst.gekündigt hat er wohl fristgerecht,am 30.11.2007 zum 30.05.2008 also ein halbes jahr.das ist wohl korrekt so,aber dann eben das schwammige:
bis zu diesem termin(gegebenenfalls also auch länger als 30.05.2008)wird eine beschäftigung garantiert.
@ venotis
november 2007 bekam ich meine form und fristgerechte kündigung.die formulierung lautet so:
firma A endet mit der fertigstellung von firma B durch die .......GmbH.der zeitpunkt der fertigstellung von firma B ist aus heutiger sicht mitte 2008.
bis zu diesem termin(gegebenenfalls also auch länger als 30.05.2008)wird eine beschäftigung in der firma A garantiert.
oder wolltest du damit sagen das ich eben noch nicht gekündigt bin.
mfg
Wennn nicht drinsteht dass ein Arbeitsverhältnis beendet wird, dann ist es auch keine Kündigung.....
Wo zum Teufel kommt die Kündigungsfrist her ?
-- Editiert von Maestro1000 am 09.05.2008 01:28:04
ganz oben auf dem schreiben in fetter druckschrift.darunter kommt dann der satz:
Ich kündige Ihnen form-undfristgerecht das arbeitsverhältnis zum 30.05.2008.
dann das was ich schon geschrieben habe und darunter dann der hinweiss auf §37b
SGB 3.....und dann $144 Abs 6 Sgb 3
für die bisherige...............
mfg chef
naja in meiner klitsche gibt es keinen spezie also muss ich wohl in die grosse stadt
mfg
Die Paragraphenerwähnung ist nur ein freundlich gemeinter Hinweis, dass sich der Arbeitnehmer unverzüglich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden muss, da ansonstenn Sperrfristen verhängt werden können.
Also ist es wohl eine gültige Kündigung.
Letztendlich würde ich mal einen Juristen drüber gucken lassen.
Derzeit vermute ich dass der Hinweis mit der andere Firma nur bedeutet :
Es findet noch keine Freistellung statt, kann aber passieren. Evt. wird Firma A früher liquidiert. Wie sich das jetzt allerdings auswirkt weiß ich ned.
ok dann schreib ich das nächste woche mal hier rein,wie es nen spezie deutet.wird ja wohl vor pfingsten nix mehr.aber nachher gleich nen termin holen und hoffen das er rechtzeitig zeit hat.muss ich halt mal googlen wo spezies ihre büros haben.vieleicht reichen ja 20 statt 100km.
danke für die antworten.
mfg
quote:
vieleicht reichen ja 20 statt 100km.
Ich versteh nur Bahnhof. Falls du einen Anwalt meinst: Anwälte für Arbeitsrecht gibts sicher in deiner Nähe.
Hm. Es könnte auch ein Betriebsübergang vorliegen, wobei aber gekündigt wurde, wobei bei kleinbetrieben ja ohnehin eine Kündigungsschutzklage nur in den wenigsten Fällen Sinn macht.
Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung ist sicherlich nicht gegeben.
Eine Bewerbung in die neue Firma ist nicht ausgeschlossen.
Schon mal beim Chef nachgefragt ob eine Übernahme in Frage kommt?
Trick:
Sollte sich ein neues Arbeitsverhältnis lückenlos anschließen, mit denselben Aufgaben und Betriebsmitteln wie vorher, liesse sich womöglich noch der eine oder andere Besitzstand der Arbeitnehmer mit hinübernehmen.
(z.B. die lange Betriebszugehörigkeit)
Betriebsübergänge sind allerdings ein sehr kompliziertes Thema und müssen von Anwälten vor Ort beurteilt werden.
--- editiert vom Admin
@Chavah Ich bin auch etwas verwirrt. Nachdem 2 mal geschrieben wurde, dass drin steht
quote:<hr size=1 noshade>firma A endet mit der fertigstellung von firma B durch die .......GmbH.der zeitpunkt der fertigstellung von firma B ist aus heutiger sicht mitte 2008.
bis zu diesem termin(gegebenenfalls also auch länger als 30.05.2008)wird eine beschäftigung in der firma A garantiert. <hr size=1 noshade>
'überrascht uns der Fragesteller dann noch damit. dass da ja noch mehr in dem Schreiben steht, nämlich ...
quote:<hr size=1 noshade>ganz oben auf dem schreiben in fetter druckschrift.darunter kommt dann der satz:
Ich kündige Ihnen form-undfristgerecht das arbeitsverhältnis zum 30.05.2008.
dann das was ich schon geschrieben habe und darunter dann der hinweiss auf §37b SGB 3.....und dann $144 Abs 6 Sgb 3 <hr size=1 noshade>
Hellseher ist hier keiner von uns, soweit mir bekannt.
ich würde mal eher schätzen daß es sich um eine kündigung handelt, dagegen könnte der vage Beendigungslauf sprechen. Denkbar ist aber eine Weiterbeschäftigung auch im Rahmen des 613A, wenn der AN am 1.6 weiterarbeitet....
hallo leute
also laut forumsregeln darf ich nicht konkret werden.wie aber soll ich es sonst schreiben.
also tanke A macht zu weil 20 km weiter tanke B entsteht.tanke B wird wie vieles von superfirma X verwaltet und genehmigt.baufirma XY wird irgendwann mal fertig mit dem teil,solange darf tanke A weiterwurschteln.tanke A gibt es seit 17 jahren und auch viele von anfang an angestellten.gekündigt wird weil gesagt wird ab mai 2008 steht tanke B der chef kündigt also seinen leuten zur frist(bei 16 jahren nen halbes jahr vorher?).tanke B will er nicht haben also kann er auch niemanden mitnehmen.
deswegen wohl die formulierung nach dem kündigungssatz:
(gegebenenfalls also auch länger als 30.05.2008) wird eine beschäftigung in der firma A garantiert.
tja und das ist nun gegeben es geht weiter bis september.
also solange die tanke A besteht bin ich nun nicht gekündigt oder doch?
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ich hoffe ich habe nicht dagegen verstossen.ist schwierig für nen neuling der nicht ins kleingedruckte gehen soll,aber nen rat sucht,ob sich wieder ne schwarze wolke über ihm auftürmt.nicht das ich am 1.6. auf arbeit erscheine und für nix arbeite weil ich denke ich habe noch nen arbeitsvertrag.am 2.7. dann kein geld auf dem konto weil:naja wo sie ihre freizeit verbringen kann ich ihnen ja nicht vorschreiben,aber schön das sie es bei mir gemacht haben.ihr arbeitsvertrag endete doch am 30.05.
mfg
Weißt was, da wir (als Laien) uns eh nicht einigen können, ist fachlicher Rat gefragt und den kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht geben (oder wenn du in der Gewerkschaft bist, dann können und dürfen die auch arbeitsrechtlich beraten).
Wenn es tatsächlich eine gültige bzw. wirksame Kündigung gewesen sein sollte, dann hast du eh die Frist für ne Klage schon lange verpasst (3 Wochen ab Erhalt der Kündigung).
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