chronische Erkrankung

29. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.04.2010 14:40:12
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
chronische Erkrankung

hallo ich habe folgendes Problem:

eine bekannte von mir arbeitet als Altenpflegerin.
Sie leidet hin und wieder an chronischen Rückenschmerzen, auf Grund einer Verkrümmung im Hüftbereich. Bei der Einstellung gab sie dies bei ihrem arbeitgeber jedoch nicht an.
Jetzt hat sie Schmerzen die unerträglich sind.
Meine Frage jetzt, welche rechtliche Folgen hat es wenn sie jetzt auf Grund dieser erkrankung arbeitsunfähig wird, hat sie trotzdem die Möglichkeit eine rehaspezifische Umschulung gefördert zu bekommen,wie kann sie ihren Lebensunterhalt bestreiten, sie hat ein 7 jähriges Kind. Können ihr auf Grund ihrer Nichtangabe über die Erkrankung Gelder gestrichen werden? wer kennt sich aus und kann mir helfen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Hier meine Meinung:
Also, erstens hätte es angeben sollen aber wenn sie das taten, hätte sie den Job wahrscheinlich nicht erhalten.

Seit wann ist sie eingestellt und wie alt ist sie?

Zweitens - Ihr wird eine Möglichkeit deswegen vom Arbeitsagentur nicht verwährt, Sie wird so in dem jetztigen Beruf nicht lange bleiben können, wird nach meiner Meinung schnell berufsunfähig, wenn nicht bereits jetzt. Hierüber mit der zuständigen Arbeitsagentur reden.
Frage hier ist natürlich, ob sie im jetztigen Job überverhältnismäßig viel heben muß, oder ob sogar etwas vorgefallen ist?
Ob sie bei einem anderen AG weniger Rückenschmerzen haben würde? Ich denke nicht - das muß sie selbst entscheiden.

Drittens - Wenn der Rückenschmerzen schon länger besteht wie angegeben, wird sie dem AG kein schuld daran geben können, oder gar klagen.
In ihrem eigenen Interesse, sollte sie sobald wie möglich einen Ausweg finden.


-- Editiert von ortillia am 29.11.2006 13:19:50

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#2
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

tut mir leid, habe immer noch einen doofen Tippfehler drinnen:

Zweitens - Ihr wird eine Möglichkeit einer Umschulun deswegen vom Arbeitsagentur nicht verwährt, ....

Noch eine Frage dazu .... hat sie bei diesem AG auch die Ausbildung gemacht? Ich vermute nicht, da du "Bei der Einstellung" schreibst.
Sollte das der Fall sein, und sie zur Ausbildung diese Information bei der Gesundheitsprüfung verschwiegen hatte, kann es sein daß die Arbeitsagentur dann schon skeptisch schaut.
Mich wundert es, dass jemand mit solchem gesundheitlichen Problem ausgerechnet in der Pflege arbeiten will, die bekannt ist als ein nicht gerade rückenschonende Beruf ....

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