darf man mir fürs zu spät kommen urlaub abziehen

26. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
go531918-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
darf man mir fürs zu spät kommen urlaub abziehen

Ich habe eine 2 Fragen zu meinen Urlaubs Std..

wir müssen uns immer 40 Std Urlaub für weihnachten übrig lassen, da wir über weihnachten zu haben!

jetzt wurde behauptet das wenn ich nicht genug Urlaubs sSd mehr habe, das ich im Januar meine Urlaubstd mit meinem Gehalt ausgleichen muss sprich mir wird Gehalt für meine minus Std abgebucht. ist das Rechtens?

Und frage 2 ist, darf man mir, wenn ich zu spät zur arbeit komme ( Verspätung oder Ausfall bahn zb) die verpasste zeit direkt von Urlaub abziehen?

danke schon mal im Vorfeld <3

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Urlaub wird eigentlich nach U-Tagen bemessen und nicht nach Stunden. Aber auch dass das so gehandhabt wird, ist immer wieder zu lesen.
Was heißt denn genau 'über Weihnachten' ? Bis ins neue Jahr hinein??
Wenn der Urlaub nicht mehr für den Betriebsurlaub über Weihnachten reicht, hat der AG 2 Möglichkeiten:
a) Lohn abziehen, oder b) Vorgriff auf den U-Anspruch für das kommende Jahr gewähren.
Das sollte also wohl passen.

Verspätungen im Betrieb durch Urlaub zu kompensieren, verbietet sich m.E.,, weil Urlaub eben als Erholungsurlaub definiert ist. Allerdings müsste man auch genauer hinschauen, nach welchem Zeitmodell ihr arbeitet und wie darin ein Ausgleich zu realisieren ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go531918-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Urlaub wird eigentlich nach U-Tagen bemessen und nicht nach Stunden. Aber auch dass das so gehandhabt wird, ist immer wieder zu lesen.
Was heißt denn genau 'über Weihnachten' ? Bis ins neue Jahr hinein??
Wenn der Urlaub nicht mehr für den Betriebsurlaub über Weihnachten reicht, hat der AG 2 Möglichkeiten:
a) Lohn abziehen, oder b) Vorgriff auf den U-Anspruch für das kommende Jahr gewähren.
Das sollte also wohl passen.

Verspätungen im Betrieb durch Urlaub zu kompensieren, verbietet sich m.E.,, weil Urlaub eben als Erholungsurlaub definiert ist. Allerdings müsste man auch genauer hinschauen, nach welchem Zeitmodell ihr arbeitet und wie darin ein Ausgleich zu realisieren ist.



Erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort...

Nein wir haben nur über die Weihnachtstage frei aber müssen eine Komplette Woche übrig lassen.. also 40 sSd...

1 und 2ter Weihnachtstag sind ja eh frei! Aber selbst die werden auf meinen Urlaub angerechnet!

zu dem 2ten Punkt... ich Arbeite 40 std die Woche und bin auf Öffentliche Verkehrsmittel angewiesen... kann aus betrieblichen gründen keine Überstunden machen(sprich also die 2-3 min morgens aus der Verspätung der bahn abends wieder rein zu holen...)
Ich bekomme aber für jede angefangene min, 10 min Urlaub abgezogen!
Beispiel: ich komme um 08:03 weil die bahn 1 min Verspätung hatte, dann bekomme ich direkt wenn ich einstempel 10 min abgezogen.. komme ich quasi um 11 nach bekomme ich 20 min abgezogen.

Hoffe das konnte dir weiterhelfen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von go531918-81):
1 und 2ter Weihnachtstag sind ja eh frei! Aber selbst die werden auf meinen Urlaub angerechnet!
Arbeitest Du Schicht und ihr habt an diesen Tagen Betriebsschließung?


Zitat (von go531918-81):
kann aus betrieblichen gründen keine Überstunden machen(sprich also die 2-3 min morgens aus der Verspätung der bahn abends wieder rein zu holen
Wenn man bedenkt dass mehrfach verspäteter Dienstbeginn ein valider Kündigungsgrund wäre, sollte man besser eine Bahn früher fahren um dieses Problem zu umgehen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#4
 Von 
go531918-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich arbeite in keiner Schicht. 8-17uhr und wir haben an den Tagen betriebsschiessung...

Ja, eine Bahn früher würde ich ne Std vor verschlossener Tür stehen ca 45 min lang

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Die beiden W-Feiertage auf den Urlaub anzurechnen, geht gar nicht. Sie fallen auf Werk- bzw. Arbeitstage, an denen du sonst arbeitspflichtig wärst - lies das EntgFzG. Einen BR habt ihr wohl nicht, schätze ich.

Mit den Verspätungen wirst du dir schon was einfallen lassen müssen. Zwar ist die Praxis des AG nicht rechtskonform, aber ehe du noch unangenehmere Konsequenzen hervorbeschwörst ...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Hallo!

Zitat (von go531918-81):
Ja, eine Bahn früher würde ich ne Std vor verschlossener Tür stehen ca 45 min lang
Das ist sprichwörtlich Pech.

Sie haben pünktlich zu erscheinen, da Sie andernfalls eine Steilvorlage für eine Kündigung bieten. Pünktlich, auch wenn Sie ggf vor der Tür warten müssen...

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

... und dafür soll es keine Lösung geben? Dass du wenigstens im Aufenthaltsraum warten kannst oder dergleichen? Kann ich mir nicht vorstellen, mach ich mir auch nicht vorstellen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go531918-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke fuer die schnellen Antworten, ihr habt mir. Schon sehr geholfen.

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