dauerhafte 6-Tage Woche ?

23. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
kaktusstachel
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)
dauerhafte 6-Tage Woche ?

hallo zusammen,
allgemein bekannt ist ja, dass das sicherheitsgewerbe nicht die sozialsten Arbeitgeber sind, aber seit mein Bekannter einen neuen Arbeitgeber hat und der Tarifvertrag fürs sicherheitsgewerbe Berlin/Brandenburg hier so gar nichts aussagt, hoffe ich hier einen Rat zu bekommen.
Es wurde ein vollzeitarbietsverhältnis über 168 Stunden/ Monat geschlossen. Über die Verteilung der Arbeitszeit sagt der Arbeitsvertrag nix aus.
Nach einigen Monaten Beschäftigung stellt sich nun herraus, dass die Arbeitszeit sehr seltsam verteilt ist. durchweg eine sechs Tage Woche, von Montag bis Samstag, ohne Freizeitausgleich in der woche. Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche liegt bei 50 Stunden, meist verteilt auf drei Tage a 10 bis 11 Stunden und drei tage 6 bis 7 Stunden.
Meine vorrangigste Frage ist eigentlich... haben nicht irgendwann in deutschland die Gewerkschaften mal die 5 Tage woche erkämpft? ist das alles ad acta gelegt worden? oder um es kurz zu machen, ist das so erlaubt?
die nächste Frage ist sicher auch ein wenig bedenktlich, aber auch hier findet sich im Tarifvertrag Berlin-Brandenburg keine Antwort. Keine Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen?
Ganz am Rande würde mich noch interessieren ob ein Tag im dienstplan der als Reserve bezechnet wird, wenn es ihn dann einmal gibt, so gar nicht bezahlt wird, schließlich wird ja erwartet, dass man sich in Berlin aufhält, einen Arbeitsort innerhalb ca. 1 Stunde erreichen kann und voll arbeitsfähig ist.
Ich bedanke mich bereits jetzt. Viele Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48381 Beiträge, 17070x hilfreich)

quote:
haben nicht irgendwann in deutschland die Gewerkschaften mal die 5 Tage woche erkämpft?


Nicht grundsätzlich und für alle. Laut ArbZG ist noch immer eine 6-Tage-Woche zulässig.

quote:
die nächste Frage ist sicher auch ein wenig bedenktlich, aber auch hier findet sich im Tarifvertrag Berlin-Brandenburg keine Antwort. Keine Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen?


Wenn an einem Feiertag eigentlich gearbeitet werden müsste, so steht dem AN auch Lohnfortzahlung zu, nicht jedoch, wenn der Feiertag zufällig auf einen freien Tag fällt. Das ergibt sich aus dem EntgFG.

quote:
Ganz am Rande würde mich noch interessieren ob ein Tag im dienstplan der als Reserve bezechnet wird, wenn es ihn dann einmal gibt, so gar nicht bezahlt wird, schließlich wird ja erwartet, dass man sich in Berlin aufhält, einen Arbeitsort innerhalb ca. 1 Stunde erreichen kann und voll arbeitsfähig ist.
Ich bedanke mich bereits jetzt.


Rufbereitschaft muss gesondert vergütet werden.

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14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kaktusstachel
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

vielen Dank für die schnelle antwort. zum zweiten punkt hätte ich noch eine zusatzfrage.
einsatzort sind verschiedene ladenketten, die ja bekanntlich an sonn und feiertagen geschlossen haben, in diesem jahr hab es für keinen einzigen feiertag lohnfortzahlung. die sonntage, wie zb. ostersonntag sind ja außen vor, aber beispielweise der karfreitg, ostermontag oder himmelfahrt, pustekuchen. Rechtens?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33320 Beiträge, 17409x hilfreich)

Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche liegt bei 50 Stunden, meist verteilt auf drei Tage a 10 bis 11 Stunden und drei tage 6 bis 7 Stunden. Das ist definitiv unzulässig - im Durchschnitt hat sie 48 Stunden pro Woche nicht zu überschreiten und mehr als 10 Stunden pro Tag sind auch nicht zulässig (http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Schauen Sie doch mal selber:
Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7006 Beiträge, 3925x hilfreich)

quote:
Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche liegt bei 50 Stunden, meist verteilt auf drei Tage a 10 bis 11 Stunden und drei tage 6 bis 7 Stunden.


Wurden von diesen Zeiten die Arbeitspausen abgezogen? Unsere Mitarbeiter hier beginnen Mo - Do um 07:30 Uhr mit der Arbeit und haben um 16:45 Uhr Feierabend. Wenn man nur die Zeit dazwischen nimmt, kommt man auf 9 Std. 15 Min., da dadrin aber 1 Std. Mittagspause enthalten ist, landet man dann im Endeffekt bei 8 Std. 15 Min. (Bevor jetzt jemand aufschreit, das wäre auch gegen das AZG, freitags wird nur von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr gearbeitete, damit ist dann alles wieder ausgegelichen.)

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#6
 Von 
Toxo
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Eidechse schrieb:

quote:
(Bevor jetzt jemand aufschreit, das wäre auch gegen das AZG, freitags wird nur von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr gearbeitete, damit ist dann alles wieder ausgegelichen.)


Und die nach $4 ArbZG vorgeschriebene Pause macht ihr dann freitags wann?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7006 Beiträge, 3925x hilfreich)

quote:
Und die nach $4 ArbZG vorgeschriebene Pause macht ihr dann freitags wann?


Ich habe es ja geahnt, und habe daher bei der Zeit von Mo bis Do von Arbeitsbeginn und -ende geschrieben, weil hier ja doch einige was auf die Goldwaage legen. Für Freitags ist es auch so Arbeitsbeginn 7:30 Uhr und Arbeitsende 14:00 Uhr. Eingerechnet ist Pause von 30 Min. Wochenarbeitszeit = 39 Stunden.

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