doppelt bestraft - Arbeitspause

27. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
doppelt bestraft - Arbeitspause

Hallo,

wie kann ich einer Bekannten helfen?

Verkäuferin, acht Stundentag. 30 Minuten Pause.

Dort ist es üblich dass die Pause erst im Anschluss an die 8 Stunden Arbeitszeit gemacht wird.

Bekannte würde gerne nach 8 Stunden nach Hause gehen, und auf die Pause verzichten.

Pause muss aber "verbucht" werden , da sie lt. Arbeitsgesetz genommen werden muss.

Keiner "darf" sich beschweren.

Das kann so nicht zulässig sein?

edy




-- Editiert von edy am 27.12.2017 17:39

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Was ist das denn für ein Blödsinn? Die Kreativität von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erstaunt mich immer wieder.

Zunächst, was der Arbeitnehmer in seiner Pause macht, das ist einerlei. Da die Pause nicht bezahlt wird, ist da seiner Kreativität keine Grenze gesetzt, es geht den Arbeitgeber nichts an. Er kann tun und lassen was er will. Das ist die eine Seite der Geschichte. Nun zur anderen. Das Gesetz sieht Pausen zwingend vor, wenn länger als 6 Stunden gearbeitet wird. Daraus kannst Du folgern, dass die Pause nicht dazu da ist, an einen vollen Arbeitstag noch rangehängt zu werden. Sie ist zwingend während der Arbeitszeit zu nehmen. Wann, das kann der Arbeitgeber bestimmen, üblich ist so das Zeitfenster von nach 4 bis spätestens nach 6 Stunden Arbeit.

Was da bei der Verkäuferin abgeht, ist schlicht und ergreifend illegal.

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17368 Beiträge, 6466x hilfreich)

/// ... Pause erst im Anschluss an die 8 Stunden Arbeitszeit... Keiner "darf" sich beschweren. Das kann so nicht zulässig sein?

Lt. ArbZG ist eine 30-Minuten-Pause nach 6 Stunden fällig. Zwingend. Allg. Recht.
Zulässig ist diese Praxis also keinesfalls, Und was heißt: Keiner darf sich beschweren - was passiert dann???

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von blaubär+):
Und was heißt: Keiner darf sich beschweren - was passiert dann??


es wird zumindest ein gewisser Druck ausgeübt.

Man müsste also direkt an die Geschäftleitung gehen.

edy

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Ich weiss nicht, ob ein Betriebsrat da ist. Wenn nicht, würde ich zur Geschäftsleitung gehen und um Klärung bitten, wann denn die 30minütige Pause genommen werden soll.

wirdwerden

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