Hallo,
ich hörte folgende Geschichte:
1. Mitarbeiter lässt sich was zuschulden kommen, was eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
2. Arbeitgeber sagt, wir entlassen dich nicht fristlos , sondern du unterschreibst einen Aufhebungsvertrag mit Ende des Arbeitsverhältnis in 3 Monaten.
3. Nach 3 Monaten merkt der Arbeitgeber das er noch keinen Ersatz für den AN hat und legt Ihm einen neuen Aufhebungsvertrag mit Termin 1 Jahr später und der mündlichen Zusicherung vor, das wenn der AN sich bewährt das Arbeitsverhältnis normal fortgesetzt wird. Da der AN auch noch nichts neues hat , unterschreibt er
4. Nach einem Jahr meint der AG das er den AN doch nicht mehr braucht und er gehen könnte.
Frage, ist das alles so erlaubt oder hat man eine Chance den Aufhebungsvertrag anzufechten ?
doppelter Aufhebungsvertrag
24. Juni 2021
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Frage vom 24. Juni 2021 | 21:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
doppelter Aufhebungsvertrag
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#1
Antwort vom 24. Juni 2021 | 21:45
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39718x hilfreich)
ZitatFrage, ist das alles so erlaubt :
Grundsätzlich ja
Zitathat man eine Chance den Aufhebungsvertrag anzufechten ? :
Tja, auch 1% sind ja eine Chance ...
#2
Antwort vom 25. Juni 2021 | 12:05
Von
Status: Weiser (17355 Beiträge, 6463x hilfreich)
... das Problem der nur mündlichen Zusagen ...
Deswegen den Vertrag angreifen zu wollen, wird vmtl. scheitern, weil sich niemand an solche Zusage erinnern wird.
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#3
Antwort vom 25. Juni 2021 | 13:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39718x hilfreich)
Zitatweil sich niemand an solche Zusage erinnern wird. :
Das braucht es gar nicht.
Der Arbeitnehmer hat die Bedingung, welche an die Zusage gebunden war halt nicht erfüllt ...
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