dresscode wenn keine arbeitskleidung vorgeschrieben

15. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)
dresscode wenn keine arbeitskleidung vorgeschrieben

Hallo,

wie sieht das eigentlich aus in einem Industriebetrieb, wenn keine arbeitskleidung, bis auf sicherheitsschuhe, vorgeschrieben ist. Darf der AN dann alles tragen?

Angenommen AN A ist ein totaler Mallorca fan und findet den einen Sänger total toll und der hat ein Lied auf dem Markt mit Dicke Titten Kartoffelsalat. AN A hat von dem Sänger ein Shirt mit diesem Spruch drauf geschenk bekommen. Darf der AG dann dieses verbieten? Es handelt sich ja hierbei um ein Fan shirt???

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Hier ist doch zweierlei zu bedenken. Auch wenn es keinen Dresscode gibt, hat die Kleidung angesmessen zu sein. Der Job ist nun mal kein Freizeitvergnügen, die Kleidung ist anzupassen. Nicht nur wegen der Kollegen, mit denen man zusammen arbeitet, sondern auch, weil man die Firma nach aussen präsentiert. Zumindest, wenn man auf dem Weg zur Firma ist, dort rein geht, das sehen auch Dritte. Da sind in der Regel Flipp Flopps , freier Bauchnabel, u.s.w. nicht angebracht!

Hier kommt ja noch dazu, dass dieses Hemd diskriminierend ist, für Frauen. Das muss sich keine Frau anschauen, wirklich nicht. Und ob das ein Fan-Shirt ist, das ist doch völlig wurscht.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 15.06.2015 16:39

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#2
 Von 
daddeln
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 9x hilfreich)

Naja wenn das so ist müsste der an ja auch was gegen das leuchtende hemd des meisters haben weil es viel zu eng für seinen unförmigen körper ist.. Wenn der an das sieht muss rr fast brechen..ich denke das ist so ne auslegungssache.. Ob es frauenfeindlich ist, lassen wir mal dahin gestellt, denn es steht ja nicht drauf du hast dicke titten unr wenn man sagt ja ich mag dicke titten und auch kartoffelsalat ist das dann nicht die freie meinungsäusserung?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nee, das hat damit nun ganz und gar nichts zu tun. Abgesehen vom Dresscode, Freizeitkleidung ist keine Berufskleidung. Und eine sexuelle Diskriminierung liegt vor. Muss nun wirklich nicht sein. Bei uns würdest Du abgemahnt und im Wiederholungsfalle fliegen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat:
Das muss sich keine Frau anschauen, wirklich nicht.

Ob das schlimmer ist oder die Figur die da in der Regel druntersteckt ...
:devilangel:



Zitat:
wenn man sagt ja ich mag dicke titten und auch kartoffelsalat ist das dann nicht die freie meinungsäusserung?

JA, kann darunter fallen. Auch wenn es auf einem Shirt gedruckt ist.
Nur gibt es halt auch Einschränkungen bezüglich der freien Meinungsäusserung, die gilt nämlich nicht immer und überall.



Zitat:
Zumindest, wenn man auf dem Weg zur Firma ist, dort rein geht, das sehen auch Dritte.

Unerheblich.
In meiner Freizeit kann ich (fast) alles tragen, auch so ein doofes Shirt. Und der Weg zur Firma ist Freizeit ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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