dringeng hilfe Schichtarbeit

26. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)
dringeng hilfe Schichtarbeit

Hallo
brauche dringend hilfe....
kann ein AG einem AN der schon seit fast 5 jahren schichtarbeit arbeitet mit noch anderen 40 AN so mobben, dass man den AN nur noch Frühschicht und Mittagschicht fährt und kein Sonntag fährt damit er nicht die zulagen bekommt???
es gibt kein BR. Im Arbeitsvertrag steht drin dass ich im Produktion ausschließlich im Schichtsystem gearbeitet wird also auch nachts.....Im Arbeitsvertrag steht aber auch drin dass ich z.B. im Warenausgang arbeiten kann, wo wir kein Schichtsystem fahren.... darf er mit dann auch Lohn kürzen????

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

So etwas wie ein "Gewohnheitsrecht" gibt es nicht. Der AG kann, soweit es der Arbeits-/Tarif-Vertrag zulässt, von seinem Direktionsrecht gebrauch machen u. den AN zu Früh-, Spät- od. Nacht-Schichten einteilen wie er will - Er kann ihm ggf. auch andere arbeiten zuweisen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)

ander "gleichwertige" arbeiten....
aber was wenn es ersichtlich ist, dass der AG es nur tut um den AN mürbe zu machen, damit der AN von selber geht????

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

"dringend" wird es vermutlich daher sein da jemandem ne Menge Geld in der Tasche fehlt - Geld mit dem man ggf. kalkuliert hat u. das nun alles durcheinander wirft!


Der AG kann einem Bürokaufmann vielleicht nicht die Arbeiten des Hausmeisters auferlegen, er kann aber "berufstypische" Arbeiten verlangen, z.B. das der Betriebschlosser auch mal das Hoftor schweißt obwohl er für die Wartung/Reparatur der Maschienen eingestellt wurde.

Der AG hat im wesentlichen die Pflicht regelmäßig u. punktlichden Lohn zu zahlen u. der AN hat die Pflicht dem AG seine Arbeitskraft zur verfügung zu stellen - Es gibt kein Gesetz das besagt das man den AG/AN mögen muss.

Ich habe mich mit dem Arbeitsrecht jetzt nie sonderlich intensive beschäftigt, aber stelle dennoch die Frage ob die einzige "Mobbing"-Handlung darin besteht das der AN nicht mehr in der Nachtschicht u. Wochenendschicht arbeitet - Gibt es ggf. einen anderen AN der auch mal in den Genuß der Zulagen kommen will od. gibt es ggf. einen AN der aus sozialen Gründen (z.B. Kinder) nur noch nachts u./od. an wochenenden arbeiten kann?

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Problemlöser
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 71x hilfreich)

es ist ein altes, unerfreuliches Spielchen, daß AG oder ihre Vertreter, die mit der Dienstplanung beauftragt sind, oftmals ihre "Gunst" oder eben auch "Nichtgunst" durch eine entsprechende Diensteinteilung kundtun.

Auf Grundlage des 106 GewO kann der AG, sofern im Arbeitsvertrag nichts genaues dazu geregelt ist, relativ frei verfahren,
lediglich müsste er den unbestimmten Rechtsbegriff des "billigen Ermessens" berücksichtigen

eine unzulässige "unbillige Einteilung" ist aber regelmässig ziemlich schwer für den AN zu beweisen,

am einfachsten ginge es noch, wenn sich die unvorteilhaften Einteilungen an einem bestimmten Ergeignis festmachen lassen,
z.b. hatte man sich über irgendetwas beschwert und ab diesem Zeitpunkt wird man im Dienstplan so eingeteilt, daß im Gegensatz zu früher erhebliche Verluste an Zuschlägen auftreten.
hier könnte man dann von einer unzulässigen Schikane sprechen (§ 226 BGB ) oder einer unstatthaften Maßregelung ausgehen (§ 612 a BGB )

allerdings könnte der AG durch entsprechende Begründung dies wieder aushebeln und seine Einteilung wieder auf "billige Fundamente" stellen,
falls ihm sachliche Gründe einfallen, warum diese Einteilung nun doch keine vorwerfbare Sanktion , sondern sachlich begründet wäre,

es ist also ein unsicheres Spiel
das nur durch ein Gericht verbindlich geklärt werden könnte,
und danach kann man mit Fug und Recht davon ausgehen, ist das Arbeitsverhältnis so angespannt, daß es früher oder später wohl beendet wird, auf die eine oder andere Art

-----------------
"Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.-Graha"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen